Von Walter Mehl - 28.06.2005, 12:19

Urteil gegen Grokster und Streamcast

Musikindustrie hat Recht auf Schadenersatz
Grokster und Streamcast dürfen vor einem Gericht auf Schadenersatz verklagt werden, weil die Hersteller eine Software für Internet-Tauschbörsen im Umlauf gebracht haben, mit deren Hilfe mit illegalen Musikkopien gehandelt wurde. Diese Entscheidung hat das oberste Gericht der USA, der US Supreme Court am Montag getroffen und das Verfahren an niedrigere Instanzen zurück verwiesen.
Die Musikindustrie der USA feiert dieses Urteil bereits als Sieg über Grokster und Streamcast, da die Gerichte niederer Instanzen in den vergangenen zwei Jahren stets gegen die Musikindustrie und für Grokster und Streamcast entschieden hatten. (IDG-News).
Die Richter des Supreme Court haben entschiden, dass die US-Musikverwertungsgesellschaft MPAA (Motion Picture Association of America) sowie die anderen Verbände National Music Publisher's Association of America und Recording Industry Association of America zurecht behaupten, Grokster and Streamcasts Morpheus Peer-to-peer-Software "sei in erster Linie dazu geschaffen worden, um deren Benutzer zum illegalen Tausch von Musik und Filmen zu verleiten." Zwar seien in erster Linie die Benutzer für den Verstoß gegen die Rechte der Verwertungsgesellschaften zu belangen, doch auch der Softwarehersteller trage eine Mitverantwortung für die Nutzung seines Produkts.
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