Von Patrick Woods - 21.10.2008, 15:15

Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung

Mit einer Klage hat das Telekommunikationsunternehmen BT vor Gericht Recht bekommen. Die Unternehmen dürften nicht auf den Kosten sitzenbleiben, so der Richter.
Die Vorratsdatenspeicherung könnte in ihrer bisherigen Form unzulässig sein: Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte, dass das Unternehmen BT (British Telecom Deutschland) die Verbindungsdaten seiner Kunden nicht speichern müsse, solange der Bund die Kosten der Speicherung nicht erstattet. Mittels einer einstweiligen Anordnung sei die Speicherung für BT ausgesetzt. Das Unternehmen hatte sich geweigert, die Kundendaten auf eigene Kosten zu speichern und deshalb geklagt, meldet das Handelsblatt.
Laut der Vorratsdatenspeicherung, die seit dem 01.01. 2008 in Kraft ist, müssen Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate sichern. Dies soll der Aufklärung von schweren Verbrechen und der Terrorabwehr dienen. Gibt es einen Verdacht, kann ein Richter anordnen, dass die Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Daten erhalten. Für die Speicherung sind die Unternehmen selbst zuständig. Der Bund könne die Industrie nicht grenzenlos ohne Entschädigung für hoheitliche Aufgaben der Terrorbekämpfung heranziehen, so Felix Müller von BT gegenüber dem Handelsblatt.
Das Urteil hat als Einzelfallentscheidung jedoch nur Gültigkeit für BT, andere Unternehmen müssen weiterehin speichern oder selbst klagen. Derzeit läuft ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung. Dieses wird festlegen, ob die präventive Speicherung allgemein oder in einzelnen Punkten der Umsetzung unzulässig ist. Ein schnelles Urteil wird hier jedoch nicht erwartet.
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