Von Peter Müller - 30.07.2008, 10:46

Verbraucherschützer fordern härteres Vorgehen gegen Telefonwerbung

Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung halten Verbraucherschützer die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für nicht ausreichend.
Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Grundsätzlich solle jeder telefonische Vertrag erst dann gültig werden, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wird. Der Gesetzentwurf sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen vor, wie es bislang schon bei Haustür- Geschäften üblich ist. Nur bei langfristigen Verträgen - etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft - benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will. Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50 000 Euro drohen, weil das seit 2004 geltende Telefonwerbeverbot häufig missachtet wird. Wer zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro rechnen - wenn er denn identifiziert werden kann.
Angesichts der Millionengewinne böten diese Bußgelder aber kein ausreichendes «Abschreckungspotenzial», kritisierten die Verbraucherzentralen. Auch Jürgen Baier vom Call-Center-Betreiber Transcom beklagte: «Bei dem Gebaren einiger schwarzer Schafe in der Branche sind die angedachten Strafen noch nicht ausreichend.» Ob das Gesetz in der vorgesehenen Form den Bundestag und den Bundesrat passiert, ist ohnehin fraglich. Die Verbraucherminister der Bundesländer haben schon Nachbesserungsbedarf angemeldet. Ähnlich wie die Verbraucherschützer fordern sie die schriftliche Bestätigung eines telefonisch vereinbarten Vertrags. «Nachträglich kann man den zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert», sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Otmar Bernhard (CSU). Es sei besser, der Vertrag komme am Telefon gar nicht erst zustande, sondern erst, wenn der Kunde das Angebot in Ruhe durchlesen konnte. Zypries lehnt dies bislang ab, weil man dann auch jede telefonische Pizza-Bestellung schriftlich bestätigen müsse. Dieses Argument hält der vzbv jedoch für unsinnig. Schließlich sei es ein Unterschied, ob das Telefon ungewollt klingelt oder ob man selber aktiv zum Hörer greift, um ein Abendessen zu ordern. (dpa)
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