Von Peter Müller - 31.07.2006, 12:40

Verfassungsgericht überarbeitet DRM-Gesetz in Frankreich

Frankreichs Verfassungsgericht hat Teile des DRM-Gesetzes, das Apple und andere Hersteller dazu zwingen soll, ihre DRM-System für Drittanbieter zu öffnen und interoperabel zu machen, für verfassungswidrig erklärt.
Nach Ansicht der Richter verletze das Gesetz in einigen seiner Paragraphen das in der Verfassung verankerte Recht auf Eigentum. Damit entschieden die Richter zugunsten der Film- und Musikindustrie und den Anbietern von kopiergeschützten Inhalten wie Apple, kritisiert Christophe Espern von der französischen Copyright-Reformgruppe EUCD.info. Nachdem am 30. Juni Nationalversammlung und Senat das Monate lang diskutierte Gesetz verabschiedet hatte, reichten einige Abgeordnete der Sozialistischen Partei Verfassungsbeschwerde ein. Was jedoch zu Nutzen der Anwender geschehen sollte, ging nach hinten los, musste auch der Abgeordnete Christian Vanneste in seinem Blog einräumen: „Das Gesetz ist überprüft, aber für Internet-Surfer bietet es einige Vorteile weniger.“
Hatte die Legislative noch Ausnahmen für Software vorgesehen, die DRM-System umgeht und unerlaubtes Filesharing als Ordnungswidrigkeit festgeschrieben, die Strafen von rund 40 Euro nach sich ziehen sollten, verschärfte die Judikative das Gesetz "Autorenrechte in einer Informationsgesellschaft" in diesen Punkten. Das Verfassungsgericht sieht Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Gefängnis bis zu fünf Jahren angemessener für Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen. Zudem strich das Verfassungsgericht die Passagen über Open-Source-Software. Entwickler von P2P-Programmen könnten sich nicht mehr darauf berufen, ihre Software nicht für Zwecke der Urheberrechtsverletzung entwickelt zu haben, Klagen der Rechteinhaber sind nun möglich. Auch nicht mehr erlaubt sind Lösungen, die mit DRM-geschützten Dateien interagieren und den Kopierschutz entfernen. Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen soll nun zu Geldstrafen bis 30.000 Euro oder einem halben Jahr Haft führen können.
Von der Gerichtsentscheidung profitieren werden Rechteinhaber und Anbieter proprietärer Systeme. Apple könne nicht gezwungen werden, sein FairPlay DRM zu öffnen, ohne dafür eine Kompensation zu erhalten, meinen die Richter.
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