Verkaufsverbot in Deutschland
Verfügung gegen Galaxy Tabs bleibt bestehen
Samsung darf die Tablets "Galaxy Tab" 10.1 und 8.9 weiterhin nicht in Deutschland anbieten. Das Landgericht Düsseldorf hat Apples Einstweilige Verfügung bestätigt. Allerdings nicht wegen des Designs.
Am Morgen des 31. Januar hat das Oberlandgericht Düsseldorf das Verkaufsverbot gegen Samsungs Tablets aufrecht erhalten. Apple hatte dies bereits im August 2011 beim Landgericht beantragt und durchgesetzt. Die höhere Instanz bestätigt dies jetzt. Laut dem Patentblogger Florian Müller hat das Gericht die Entscheidung jedoch nicht mit dem Geschmacksmusterschutz begründet, also dem reinen Aussehen der Geräte.
Stattdessen sei das Gesetz zum "Schutz vor unlauterem Wettbewerb" als Grund der Entscheidung genannt worden. Das Galaxy Tab ahne das iPad in unlauterer Art nach. Laut Müller betrifft diese Entscheidung jedoch nicht die von Samsung nachgeschobene Variante 10.1 N. Samsung hatte hier den Rahmen etwas verbreitert und andere optische Details angepasst, um das Verkaufsverbot in Deutschland zu umgehen.
Über das Galaxy Tab 10.1 N wird das Gericht im Februar entscheiden.





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