Von Patrick Woods - 06.11.2008, 11:35

Vorratsdatenspeicherung

Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung weiter ein

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Einstweilige Anordnung zur Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung verlängert und erweitert.
Die Anordnung, durch die gespeicherte Nutzerdaten nur bei "schwerwiegenden Straftaten" weitergegeben werden dürfen, wurde vom Verfassungsgericht verlängert. Diesen Beschluss hat das Gericht heute veröffentlicht. Der Verdacht müsse durch Tatsachen begründet sein. Nur wenn eine andere Form der Ermittlung nicht möglich oder sehr schwierig wäre, dürfen Richter Daten von Nutzern freigeben.
Damit verlängert das Gericht seine vorläufige Entscheidung aus dem März dieses Jahres. Grund für die erneute Anordnung sind neue Polizeigesetze in Bayern und Thüringen. Nach diesen dürften Ermittlungsbehörden auch zur Abwehr möglicher Gefahren Daten anfordern. Dies hat das Gericht auf Fälle besonders schwerer Straftaten und der nationalen Sicherheit beschränkt. Eine endgültige Entscheidung in der Verfassungsklage gegen das Gesetz steht noch aus.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit dem 01.01.2008 in Kraft und zwingt Telekommunikationsanbieter dazu, die Verbindungsaten von Telefonaten, Internetverbindungen und E-Mails zu speichern. Bei Bedarf können Polizei und andere Ermittlungsbehörden diese Daten abfragen. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen kritisieren dieses Gesetz scharf.
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