Von Import Import - 23.07.2009, 13:03

Vorsicht Falle

Der Webauftritt und die Abmahnfalle

Wir sagen Ihnen, worauf Webseiten-Betreiber achten müssen, damit sie nicht Opfer einer Abmahnung werden. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig.
Gerade im Bereich Internet als relativ junges Medium verändern sich die Rahmenbedingungen schnell und dies beinhaltet auch die rechtlichen Pflichten des Webseitenbetreibers. Ein Webauftritt, der im letzten Jahr noch rechtskonform war, kann durch eine geänderte Gesetzeslage inzwischen gegen geltendes Recht verstoßen. Da es sich hierbei um ein dauerhaftes Angebot handelt, muss im Gegensatz zum Druckwerk eine Anpassung stattfinden.
Die Folge sind immer wieder Abmahnungen versehen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch Konkurrenten, aber auch dubiose Geschäftemacher. Die Fallstricke sind vielfältig, besonders da seit diesem Jahr der § 5 a UWG in Kraft getreten ist und nunmehr so gut wie jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Pflicht abgemahnt werden kann.
Allein der einfache Verstoß gegen die Impressumspflichten des Telemediengesetzes kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt (was zum Glück fast nie der Fall ist) oder durch einen Konkurrenten abgemahnt werden. Besonders letzteres kommt immer häufiger vor.
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