Die Designänderungen, die Samsung an seinem Galaxy Tab vorgenommen hat, reichen dem Landgericht Düsseldorf aus, um Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot zurückzuweisen
Das nun in Deutschland angebotene Galaxy Tab 10.1N verletze Apples Rechte an geistigem Eigentum nicht mehr, befand das Gericht, das bereits im Dezember ein vorläufiges Urteil zugunsten Samsungs ausgesprochen hatte. Apple kann gegen das Urteil Berufung einlegen, hat sich zu dem Fall aber noch nicht geäußert. Im September hatte Apple in Düsseldorf ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erwirkt, das Apple als "sklavische Kopie" des iPad ansieht. Samsung änderte daraufhin das Aussehen seines Tablet, gab ihm unter anderem einen breiteren Rahmen und versetzte die Lautsprecher.
Apple hat indes eine neue Klage gegen Samsung in Kalifornien eingereicht, berichtet Bloomberg. Die genauen Inhalte seien noch nicht bekannt.









Login über einen Foren Account
Gastposting
Gastbeiträge müssen erst freigeschaltet werden, bevor Sie auf der Seite erscheinen.