Von Patrick Woods - 05.12.2008, 12:50

ntschädigungsgesetz für Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Provider erhalten Entschädigung

Der Ausschuss für Recht des Bundestages hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Provider für die Speicherung von Kundendaten für behördliche Ermittlungen entschädigt werden. Branchenverbänden reicht dies nicht aus.
Der Ausschuss für Recht hat am Donnerstag einem neuen Gesetzentwurf (pdf) zugestimmt. In der "Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen", kurz "TKEntschNeuOG", ist festgehalten, dass die Unternehmen für die gesetzliche Speicherung von Nutzerdaten eine Entschädigung des Bundes erhalten. Nach dem Entwurf erhalten die Unternehmen eine Aufwandsentschädigung für Abfragen von Ermittlungsbehörden. Eine generelle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Speicherung ist nicht vorgesehen. So könnten Unternehmen je nach Anfrage zwischen 18 und 1.100 Euro für eine Abfrage erhalten.
Eine Datenabfrage aus den Datenbestand kostet demnach 18 Euro, Schaltung einer Überwachung für einen regulären Anschluss ab 100 Euro bis 775 Euro für ISDN-Multiplexanschlüsse. Eine Funkzellenabfrage liegt bei 60 Euro. Der Branchenverband Eco ist mit dem Ergebnis der Anhörung nicht zufrieden. Vertreter des Verbandes waren bei der Anhörung im März anwesend. Eco meldet, dass alleine für die Internetwirtschaft durch die Vorratsdatenspeicherung Kosten von über 330 Millionen Euro für die erforderliche Technik entstünden. Die beschlossenen Entschädigungen würden weder die Personalkosten noch die Technik decken. Zudem würden gerade kleinere Unternehmen speichern müssen, ohne dass sie durch Abfragen Einnahmen bekämen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Unternehmen BT in einem Urteil von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Der Provider hatte sich geweigert, Nutzerdaten ohne staatliche Entschädigung zu speichern. Andere Unternehmen sind dem Vorbild gefolgt und hatten ebenfalls verkündet, nicht zu speichern, solange der Bund die Kosten dafür nicht übernimmt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter dazu, Verbindungsdaten der Nutzer zu speichern. Ermittlungsbehörden können diese Daten bei den Anbietern abfragen.
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