Von Import Import - 17.03.2010, 11:44

Internetbetrug

Vorsicht vor Abzocke im Web

So wappnen Sie sich gegen Internetbetrug: Durchschauen Sie die Maschen hinter scheinbar kostenlosen Diensten, lukrativen Jobangeboten und verlockenden Kleinanzeigen.
Gewinnspiele mit Datenklau, Routenplaner mit kostenpflichtigem Abo, Schnäppchen, bei denen Sie draufzahlen: Trickser und Ganoven im Internet wollen leichtes Geld an Ihnen verdienen. Wir zeigen die dreisten Methoden und geben Tipps, wie Sie sich schützen.
Abzock-Sites: Wertlose Inhalte zu horrenden Abogebühren
Abzock-Websites werben damit, Inhalte zu jeweils einem prominenten Thema zu bieten. Die Palette reicht von Filmen und Musik-Downloads über Hausaufgaben und Referate bis zu Kochrezepten, Ahnenforschung, Lehrstellen oder Kinder-Malvorlagen. Die Gestaltung der Websites erweckt bei vielen Anwendern den Eindruck, diese Inhalte seien gratis. Doch um Zugang zu bekommen, muss man sich mit Name und Adresse registrieren. Wer seine Daten einträgt, erhält einige Wochen später eine Rechnung. Denn er habe, so der Inhalt des Begleitschreibens, ein Abo abgeschlossen – zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen, Anwaltsschreiben und Briefen von Inkasso-Unternehmen überhäuft, was die Kosten – zumindest auf dem Papier – immer weiter nach oben treibt.
Betrug ist den Betreibern der meisten Abzock-Sites aus formaljuristischer Sicht nicht vorzuwerfen. Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen in diesem Bereich sehr aktiven Anbieter wurden eingestellt. In anderen Fällen wurde zu Gunsten des Kunden entschieden, der dann nicht zahlen musste.
Vorsicht bei gewerblichen Mailadressen: Einige Gerichte wiederum urteilen, ein Vertrag sei sehr wohl zustande gekommen. Auch wenn der Hinweis auf die Kosten etwas schwer aufzufinden sei, sei er dennoch vorhanden. In einem Fall, der kürzlich vor dem Amtsgericht Mülheim verhandelt wurde (AZ 1C39/09), hatte der Kunde seine gewerbliche Mailadresse und einen gewerblichen Briefkopf benutzt. Deshalb ging das Gericht nicht von einem Privatanwender aus und entschied gegen den Kunden.
Widerruf oft nicht möglich: Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden in solchen Fällen oft nur zu, wenn der Betreiber der Site nicht schon auf Wunsch des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung begonnen hat. Das ist aber fast immer der Fall, da der Betreiber der Site dem Kunden sofort Zugang zu den gewünschten Leistungen gewährt. Allerdings darf, das haben die Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden, das Widerrufsrecht nicht per se ausgeschlossen werden – dies benachteilige den Kunden unverhältnismäßig.
Wertlose Inhalte: Dass die Inhalte auf solchen Abzock-Sites meist wenig wert und anderswo im Web frei verfügbar sind, ändert am eigentlichen Problem nichts. Auch die Preisangaben sind vorhanden – zumindest, wenn man genau hinschaut. Die Praxis, die Preisinfo ganz tief unten auf der Seite zu verstecken, haben die meisten Anbieter auf Druck von Verbraucherzentralen inzwischen aufgegeben. Trotzdem tappt noch immer eine beträchtliche Zahl von Anwendern in die Abo-Falle. Das ist ein Indiz dafür, dass die Preisinformation noch immer nicht deutlich genug zu erkennen ist.
Fazit: Auch in Zukunft wird es auf den Einzelfall ankommen – und darauf, wie vertraut ein Richter mit derartigen Geschäftspraktiken ist und wie er diese beurteilt. Sicher ist: Ärger steht einem Anwender erst ins Haus, wenn der Betreiber die vermeintlichen Schulden einklagt. Dazu sind viele Unternehmen trotz anders lautender Drohungen nicht bereit. Schließlich haben sie kein Interesse daran, dass ihre Methoden vor einem Gericht und in der Öffentlichkeit auf den Prüfstand kommen.
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