Von Peter Müller - 18.07.2000, 00:00

Shareware-Gebühr

Kann ich Sharewareprodukte in einer Teilversion, die ich gegen eine Kopiergebühr erworben habe, kostenlos auch nach Ablauf einer Probezeit weiternutzen, auch wenn ich nicht die Vollversion bestelle?
Rein rechtlich gesehen: nein. Shareware ist im Gegensatz zu Freeware immer kostenpflichtig, wenn man sie über einen gewissen Zeitraum hinaus benutzen will. Die Autoren der Software weisen, meist in der Dokumentation, darauf hin, was sie für ihr Produkt verlangen. Wenn das Programm gut ist und von Ihnen eingesetzt wird, sollte es Ihnen den geforderten Betrag auch wert sein. Die Kopiergebühr bezieht sich - wie der Name schon sagt - auf das Kopieren, nicht auf die Software selbst, stellt also keinesfalls eine Art von Sharewaregebühr dar.
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