iPhones und iPads werden schon in großer Zahl von Politikern und Polizeibehörden verwendet, wie etwa in TV-Berichten über den Bundestag zu sehen ist. Meist handelt es sich dabei aber wohl um speziell geschützte Geräte, mit besonderen Applikationen. Ab sofort sind aber sogar handelsübliche iPhones und iPad vom BSI für die Nutzung durch Behörden offiziell freigegeben. Sogar vorinstalliere Apps darf man nutzen, selbst für Verschlusssachen.
Für die Untersuchung entsprechend den Regeln der „Common Criteria“ hat das BSI die eingebetteten Sicherheitsfunktionen von iOS und iPad OS überprüft und ebenso die Sicherheit der Apple-Apps Mail, Kalender und Kontakte. Apple hatte dieser Überprüfung zugestimmt und eng mit dem BSI zusammengearbeitet, so der Bericht. Zum ersten Mal werden dadurch handelsübliche iPhones und iPads für die Behörden des Bundes offiziell freigegeben. Mehr noch, sogar die Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) sind damit erlaubt. Erfüllt werden müssen bei der Nutzung allerdings zusätzlich einige Vorgaben des BSI, etwa eine sichere Anbindung per VPN und Nutzung eines MDM (Mobile Device Management Systems).
Wie Arne Schönbohm, der Präsident des BSI anführt, ist diese Freigabe ein Novum. Zukünftig ließen sich dadurch „schnell und kostengünstig maßgeschneiderte mobile Lösungen für eine sichere Digitalisierung ableiten“. Diese Freigabe wird nicht die letzte sein: Das BSI hat mit Apple eine Weiterführung dieser Zusammenarbeit vereinbart, man will auch zukünftige Versionen von iOS und iPadOS regelmäßig prüfen.
Eine sichere Digitalisierung gelingt dann besonders gut, wenn bei der Entwicklung von IT-Produkten Informationssicherheit von Anfang an mitgedacht wird. Wir betrachten das vorliegende Prüfungsergebnis zur Plattformsicherheit der iOS- und iPadOS-Geräte als wichtigen Meilenstein.
Arne Schönbohm, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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