Google hat mit Diensten wie Google-Suchmaschine, Youtube, Google Play und Maps unbestritten eine marktbeherrschende Stellung. Diese bringt Google bzw. den Mutterkonzern Alphabet aber in Konflikt mit neuen europäischen Wettbewerbeschränkungen. Für die EU gilt zukünftig der sogenannte Digital Markets Act (DMA) und in Deutschland ist bereits § 19a GWB in Kraft. Diese Vorschrift gegen „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist sogar noch strenger als der DMA. Diesen Mittwoch hat das Bundeskartellamt nun eine Einschätzung veröffentlicht, dass Google tatsächlich in Konflikt mit diesen Vorschriften ist und seinen Umgang mit Daten ändern muss – und Google eine Abmahnung erteilt.
Begründung des Bundeskartellamtes
Laut Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, baue das Geschäftsmodell von Google grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Durch seine reichweitenstarken Dienste wie Google Suche, Youtube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant habe das Unternehmen einen strategischen Vorteil gegenüber Konkurrenten. Auf Basis der aktuellen Konditionen hätten aber die Nutzer aktuell keine ausreichende Wahl, ob sie mit der weitreichenden Verarbeitung ihrer Nutzerdaten einverstanden sind. Angebotene Wahlmöglichkeiten seien zu intransparent und pauschal, hier müsse Google nachbessern.
Forderung an Google
Hier gibt es zahlreiche Forderungen: Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes müssten Nutzer die Datenverarbeitung auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können. Auch den Zweck der Datenverarbeitung sollten sie bestimmen können. Zudem sollte die Wahlmöglichkeiten nicht so gestaltet sein, dass es einfacher ist, einer dienstübergreifenden Datenverarbeitung einfach zuzustimmen, als sie zu untersagen. Eine „anlasslos und präventiv erfolgende flächendeckende dienstübergreifende Vorratsdatenverarbeitung“ bemängelt die Behörde ebenfalls, das sei selbst für Sicherheitszwecke nicht akzeptabel. Aktuell führt das Kartellamt gegen Google ein so genannte Verwaltungsverfahren. Nach einer Abmahnung wird dem Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt, eine abschließende Entscheidung soll noch im Jahr 2023 erfolgen.
Update vom 11.01.2022 -Stellungnahme Googles:
Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels erhielten wir eine Stellungnahme von Google Deutschland zu dem Thema: „Unser Ziel ist es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer:innen an erster Stelle stehen und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllen. Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen.”