Man hat sich fast schon daran gewöhnt, dass durch künstliche Intelligenz Bilder und Texte erzeugt werden, die wie Kunstwerke wirken. Aber auch Songs können offensichtlich so entstehen. Viel Aufsehen erregte diese Woche ein Song namens „Heart On My Sleeve“, der die Stimmen von Drake und TheWeeknd recht täuschend nachahmte.
Letzten Freitag erschien der Song auf zahlreichen Plattformen, wurde aber schnell vom Musikkonzern Universal Music Group bemängelt. Laut BBC verschwand der Song schon am Montag wieder aus den Angeboten von Apple, Deezer und Tidal, kurz darauf auch von TikTok, Spotify und Youtube. Finanziell hätte dies für den Autor recht einträglich werden können, so wurde der Song auf Spotify immerhin 629 439 mal gestreamt, was Einnahmen von knapp 1700 Euro entspricht.
Er wurde aber oft kopiert und war bei Redaktionsschluss über die Suchfunktion von Youtube problemlos auffindbar. Laut dem „Urheber“ namens @ghostwriter977 wurde der Song mit einer Software erstellt, die mit der Stimme der beiden Musiker trainiert wurde. Offensichtlich ein sogenannter „Deepfake“, den Drake auf Instagram mit “This is the final straw AI.” kommentierte.
KI-Song ist nichts anderes als ein Plagiat
Für Universal, über Republic Record der rechtlich Vertreter der beiden Musiker, ist die juristische Lage klar: Das Trainieren einer AI mit Musik eines Künstlers sei ein Verstoß gegen die Nutzungsrechte der Musik und ein Verstoß gegen die Urheberrechte. Die Plattformen stünden sowohl rechtlich als auch ethisch in der Pflicht dies zu unterbinden. Wie ein von der BBC befragter Rechtsanwalt für Urheberrecht ausführte, ist die rechtliche Lage aber keineswegs so eindeutig – zumindest nach englischem Recht.
Vereinfacht gesagt: Die „Performance“ eines Künstlers genießt besonderen Schutz. Wenn die AI aber keine einfache Kopie eines solchen Auftrittes erstellt, würde das entstehende Werk unter Umständen nicht unter diesen Schutz fallen und vielleicht sogar selbst als geschütztes Werk gelten. Nach Meinung von Fachleuten fehlt es hier aktuell an gesetzlichen Regelungen, von den moralischen Komplikationen ganz zu schweigen.
Was „ghostwriter“ aber mit der Veröffentlichung des Songs beabsichtigte, ist ebenfalls nicht ganz klar. So weist nicht zu Unrecht The Verge darauf hin, dass es sich auch um eine PR-Aktion von Universal oder Drake handeln könnte – oder AI/Crypto-Spam, ist doch AI gerade ein sehr gefragtes Thema, über das man viel Aufmerksamkeit erregt.