Während Apple aller Voraussicht nach in der EU ab diesem Herbst in iOS “Sideloading” erlauben muss, hat in den USA ein Gericht erneut bestätigt, dass Apples strikte App-Store-Regeln kein Bundesrecht verletzten.
Der neunte Hof des Berufungsgerichts hält eine frühere Entscheidung zugunsten Apples aufrecht. Hatte eine niedrigere Instanz noch festgestellt, dass Apples “Walled Garden” den Wettbewerb behindere, konnte Apple in der Berufung seine Sicht der Dinge bestätigt sehen. Der Spielehersteller Epic (“Fortnite”) hatte die Klage gegen Apple angestrengt – im August 2020 hatte der Anbieter des App Stores den Entwickleraccount von Epic deaktiviert und alle Titel aus dem Store entfernt, weil Epic entgegen den Regeln In-App-Währung auf seiner eigenen Website verkaufte und so die Gebühren des App Store umging.
Wettbewerb außerhalb des App Stores
Doch könne von einer Wettbewerbsbehinderung nicht die Rede sein, das Gericht wertete die Konkurrenz, in der die Plattform iOS mit Android verwickelt ist, als entscheidend. Epic habe “keine Beweise vorgelegt, die – wie in unserem Präzedenzfall gefordert – zeigen, dass die Verbraucher beim Kauf von iOS-Geräten im Allgemeinen nichts von Apples App-Vertriebs- und In-App-Kauf-Beschränkungen wissen”, heißt es unter anderem in der 91-seitigen Urteilsbegründung.
Epic konnte auch nicht nachweisen, “dass es für Apple wesentlich weniger wettbewerbsbeschränkende Alternativen gibt, um die wettbewerbsfördernden Gründe für das Walled-Garden-Ökosystem von iOS zu erreichen.” Als “wettbewerbsfördernde Gründe” sieht das Gericht Apples Sicherheits- und Datenschutzansprüche, mit denen Apple seine Produkte von denen der Konkurrenz unterscheidet – im freien Wettbewerb.
In einem Punkt behält Epic Recht
Apple dürfe jedoch nicht in seinen Regeln den Entwicklern verbieten, die Kundschaft auf alternative Bezahlmethoden aufmerksam zu machen, diese gerichtliche Anordnung bleibt in Kraft.
In Folge des Epic-Prozesses hatte Apple bereits seine Bedingungen des App Store an einigen Stellen gelockert, kleinere Unternehmen mit weniger als einer Million US-Dollar Jahresumsatz müssen seither nur 15 Prozent Vertriebsgebühr bezahlen, zudem sind Streaming-Apps, zu denen auch Amazons Kindle gehört, weitgehend von den Regeln befreit.
Gegenüber Apple Insider äußert sich Apple zufrieden zu dem Urteil, zieht aber weitere Rechtsmittel gegen den letzten Punkt in Betracht:
Die heutige Entscheidung bestätigt den überwältigenden Sieg von Apple in diesem Verfahren, in dem neun von zehn Klagen zugunsten von Apple entschieden wurden. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren hat ein Bundesgericht entschieden, dass Apple sich an die Kartellgesetze auf Landes- und Bundesebene hält.
Der App Store fördert weiterhin den Wettbewerb, treibt Innovationen voran und erweitert die Möglichkeiten, und wir sind stolz auf seinen großen Beitrag für Nutzer und Entwickler auf der ganzen Welt.Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts in Bezug auf die eine verbleibende Klage nach staatlichem Recht nicht einverstanden und ziehen eine weitere Überprüfung in Betracht.
Apple
Möglicherweise wird Apple aber auch in den USA auf lange Sicht einen Strich durch die Rechnung machen und das Unternehmen zu einer weiteren Öffnung seiner Plattform zwingen, wenn es wie in der EU alternative Stores und Bezahlmethoden zulassen muss.
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