
So gibt es laut Alexander Witt, Sprecher des Internet-Auktionshauses in Dreilinden bei Berlin, etwa keine maximale Anzahl an Artikeln, die ein Nutzer in einem bestimmten Zeitraum verkaufen darf, wenn er als Privatverkäufer auftreten will.
Allerdings gibt es Anhaltspunkte, die bei der Entscheidung helfen können: “Typischerweise gewerblich handelt man zum Beispiel, wenn man Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen”, sagt Witt. Auch wer im Auftrag von Dritten etwas anbietet, sei in der Regel ein gewerblicher Verkäufer. Ein typischer Privatverkäufer bietet dagegen Artikel aus seinem Privatbesitz an, die er nicht mehr benötigt.
Kritisch wird es aber, wenn er besonders viele Artikel aus dem eigenen Besitz anbietet – dann ist er möglicherweise doch ein gewerblicher Händler. “Wir raten deshalb, das im Zweifel mit einem Steuerberater, einem Anwalt oder einem anderen Rechtsberater zu besprechen”, sagt Alexander Witt.
Vom 20. Februar an müssen Privatverkäufer bei eBay für Auktionen mit einem Startpreis von einem Euro keine Einstellgebühr mehr bezahlen. Für Artikel mit höheren Startpreisen ändert sich an dieser maximal 4,80 Euro betragenden Gebühr nichts. Für gewerbliche Verkäufer sinkt sie dagegen durchweg. Steigen wird dafür die Verkaufsprovision – von bisher maximal fünf auf künftig bis zu acht Prozent.