Das Landgericht Düsseldorf hat in einer negativen Feststellungsklage gegen den Anwalt Günther von Gravenreuth entschieden. Gravenreuth ist bekannt dafür, dass er Abmahnungen von Webseiten tätigt. Die negative Feststellungsklage führte Stefan Munz, Autor des HTML-Kompendiums “Selfhtml”, den Gravenreuth wegen eines Links auf die Shareware “FTP-Explorer abmahnte. Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, die durch die Verlinkung einen Verstoß gegen ihr Markenrecht sehen. Die Firma hat sich den Namen “Explorer” im Softwarebereich schützen lassen. Munz selbst sieht in diesem Fall einen Musterprozess für das freie Setzten von Links im Internet. cja
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