Pflichtmeldung
In einem jedes Quartal verpflichtenden Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC nennt Apple weitere Details zu seiner finanziellen Lage. Besonders interessiert liest sich der Abschnitt des 10-Q-Filings, in dem Apple auf mögliche Konsequenzen laufender Rechtsstreitigkeiten eingeht. Unter anderem beschreibt Apple darin eine neue Klage, die gegen die Company aufgrund schwächer werdender iPod-Batterien einging. Einen anderen Prozess, der sich um die Tastaturbeleuchtung von Powerbooks drehte, hat Apple beigelegt. Während Apple sich mit Tibco-Software auch im Fall der Nutzung der Marke “Rendezvous” einigen konnte – Details nennt Apple im 10-Q-Filing keine – steht der französischen Niederlassung Ärger wegen des Digitalen Rechtemanagements (DRM) des iTunes Music Store ins Haus. Virgin Mega Store und die französische Wettbewerbsbehörde haben Klage gegen Apple eingereicht, welches das Fairplay genannte DRM nicht an Wettbewerber lizensieren will, dies unterlaufe das Wettbewerbsrecht. Die Angelegenheit werde im Oktober oder November vor Gericht zur Verhandlung kommen.
Weitere Neuigkeiten enthält das 10-Q-Filing zu Apples Personalmaßnahmen: nach der Schließung der Niederlassung in der kalifornischen Hauptstadt Sacramento müssen 74 Angestellte gehen. Mehr Wert legt hingegen Apple auf seine Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die Personalkosten dafür sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einiger Neueinstellungen um vier Prozent gestiegen. Im vierten Quartal des laufenden Geschäftsjahres gibt Apple insgesamt fünf Millionen Dollar für die Entwicklung von Mac-OS X 10.4 “Tiger” aus.
Findet Dollars!
Das Filmstudio Pixar, wie Apple von Steve Jobs geleitet, hat den Gewinn im zweiten Quartal seines Geschäftsjahres nahezu verdoppelt. Aufgrund starker internationaler Umsätze mit DVDs und Videos zum Kinokassenschlager “Findet Nemo!” konnte Pixar den Überschuss um 92 Prozent auf 37,4 Millionen Dollar steigern. Pro Aktie bedeutet das einen Gewinn von 63 Cent, die Wall Street hatte 30 bis 37 Cent erwartet. Den Umsatz hat Pixar von 48,9 Millionen Dollar auf 66,3 Millionen Dollar gesteigert. Am 5. November diesen Jahres kommt der von Disney distribuierte neue Film “The Incredibles” in den USA in den Kinos, eine neue Vertriebsvereinbarung will Pixar in den nächsten 18 Monaten abgeschlossen haben.
Nachgelegt
Zum zweiten Mal in dieser Woche bringt Apple ein Update für seine iLife-Appikation iPhoto. Nachdem der Mac-Hersteller Version 4.0.2 wegen einiger Fehler zurückziehen musste, legt er nun Version 4.0.3 nach. Wie schon der Updater auf Version 4.0.2 soll iPhoto 4.0.3 kleinere Probleme mit intelligenten alben und bei der Bestellung von Büchern in Europa beheben. Gründe für den Rückzug von iPhoto 4.0.2 nannte Apple nicht, Anwender berichteten jedoch, die Bilddatenbank hätte beim Schließen ungewöhnlich lange gebraucht.
Fehlendes Handbuch
O’Reilly hat ein von David Pogue verfasstes “Missing Manual” zu Apples Garageband veröffentlicht. Der renommierte Autor beschreibt auf 304 Seiten, wie man mit Garageband per MIDI oder digitaler Aufnahme Musik produziert. Pogue, der auch für den Broadway komponiert hat, zeigt darüber hinaus auf, wie man Songs schreibt und arrangiert. “Garageband: The Missing Manual” kostet 20 Dollar.
Zu billig
Eine Frau aus dem Kreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internetauktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird. Der Anbieter aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104 000 Euro für das noch zu bauende Eigenheim. «Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen», sagte am Donnerstag der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit Medienberichte. Der Verkäufer habe beim Start der Auktion bei der Internet-Börse eBay ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: «Irrtum vorbehalten, nicht unter 104 000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden.» Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104 000 Euro festsetzen müssen.
Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät. «Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: “Wir bauen das Haus.”» Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen. Wenn die Frau Prozesskostenbeihilfe gerichtlich genehmigt bekommt, wolle sie vor Gericht um den Hausbau kämpfen. (dpa)