
Psystar erringt Teilerfolg gegen Apple
Psystar kann seine Gegenklage gegen Apple weiter aufrechterhalten, entschied letzten Freitag ein Richter des US-Bundesgerichtshofes. Nach sieben Monaten Rechtsstreit deutet der Richter William Alsup auch die Möglichkeit an, dass Mac-Klone mit vorinstalliertem Mac-OS X verkauft werden dürfen. Vorausgesetzt natürlich Psystar kann seine Gegenklage gegen Apple beweisen und durchsetzen.
Im Juli 2008 unternahm Apple juristische Schritte um Psystars Verkauf seit April 2008 von Mac-Klonen mit vorinstalliertem Mac-OS X 10.5 wegen Urheber- und Lizenzrecht-Verstoß zu stoppen. Einen Monat später warf Psystar Apple in einer Gegenklage Monopolismus vor.
Im November 2008 hatte Alsup die Gegenklage von Psystar abgewiesen, aber die Möglichkeit einer modifizierten Klage offen gelassen. Apple hoffte, Psystars Revision im Dezember zum Scheitern bringen zu können, indem sie die neue Klage als schiere Mogelpackung der alten Klage bezeichneten. Jetzt hat Alsup angeregt, dass Psystar seine ursprüngliche Klage abwandelt und statt wegen Monopolbildung nun wegen Missbrauch von Copyright-Gesetzen durch Kopplung von Mac-Betriebssystem und -Hardware klagt. Im gleichen Zug lehnte Alsup ab, dass Psystar “unfaire Wettbewerbsverzerrung” in die Gegenklage einschließt.
Wenn Psystar Apple die Falschauslegung von Urheberrechten nachweisen kann, dann sind automatisch einige der Klagepunkte von Apple gegen Psystar irrelevant. Ein Erfolg würde nicht nur Psystar freisprechen, sondern den Weg für weitere Interessenten bahnen.
Apple hat Psystar bereits im November vorgeworfen, dass hinter Psystars Klage sich bis zu zehn bisher ungenannte Individuen oder Firmen verbergen. In der Zwischenzeit treten mehr und mehr Mac-Klone auf dem Markt auf. Bespiele sind Open iMac und Pearc .
Die abgewandelte Gegenklage muss von Psystar innerhalb einer Woche eingereicht werden. Danach hat Apple drei Wochen, um darauf Stellung zu nehmen. Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens ist für den 9. November 2009 angesetzt.
Quicktime Pro in Mac-OS X 10.6 Snow Leopard
Apple könnte Quicktime Pro in der kommenden Mac-OS-X-Version Snow Leopard aufgeben und die Features des 30 US-Dollar teuren Upgrades in die Standardinstallation integrieren. Dies berichtet MAcrumors unter Bezug auf Entwicklerkreise. Die Funktionen wie “Sicherhn unter” oder “Export for Web”, im herkömmlichen Quicktime-Menü ausgegraut, seien im jüngsten Build von Mac-OS X 10.6 voll funktional. Es feheln hingegen im Quicktime-Menü die Unterpunkte “Quicktime Pro kaufen” und “Registrieren”. Apple hatte angekündigt, in Mac-OS X 10.6 Snow Leoaprd Quicktime X zu integrieren, das mit iPhone-Technologie eine größere Auswahl an Formaten bieten soll.
Google bietet drahtlose Synchronisation für das iPhone
Bisher brauchte man einen Mobile Me oder Microsoft Exchange Zugang, um Kalender und Kontakte mit dem iPhone zu drahtlos synchronisieren. Benutzer von Diensten wie Yahoo und Google blieben dabei außen vor.
Am Montag jedoch kündigte Google die Synchronisation für iPhone, iPod Touch, Mobiltelefonen mit Windows Mobile und SynchML-kompatiblen Geräten an. Die neue Funktionalität basiert auf Microsoft Active Sync, d.h. der gleichen Technologie wie die Synchronisation mit Microsoft Exchange Server.
Googles Synchronisation ist noch eine Beta-Entwicklung. Derzeit ist nur eine automatische Synchronisation von Kontakten und Kalendereinträgen möglich. E-Mail muss weiterhin noch über separate IMAP oder POP-Zugänge abgeglichen werden, und SynchML-kompatible Geräte können derzeit ausschließlich Kontakte synchronisieren.
Google bietet Anleitungen , um die Synchronisation auf dem Mac oder unter Windows zu konfigurieren. Außerdem hat Google auch eine Liste mit bekannten Fehlern oder Grenzen der Beta-Software veröffentlicht.
Mozilla schließt sich der EU-Klage gegen Microsoft an
Die Europäische Kommission hat Mozilla, den Entwicklern des lizenzfreien Webbrowsers Firefox, das Recht zugesprochen, sich der Klage gegen Microsoft wegen Wettbewerbsverzerrung und Kartellbildung anzuschließen. Dies berichtete ein Pressesprecher von Mozilla am letzten Montag.
Die EU-Kommission ist Europas höchste Instanz gegen Kartellbildung. Opera aus Norwegen ist der Hauptkläger und beschuldigt Microsoft mit der ausschließlichen Einbindung von Internet Explorer ins Betriebssystem Windows die Konkurrenz für Webbrowser zu unterdrücken. Wenn die Klage Erfolg hat muss Microsoft seine Internet-Explorer-Einbindung entfernen und eine Strafe wegen Monopol-Missbrauch zahlen.
Mozilla tritt nicht als Kläger auf, sondern als interessierte dritte Partei. Mitchell Baker, Direktorin von Mozilla, veröffentlichte in einem Blog, dass Mozilla der EU-Kommission “sein Fachwissen zur Verfügung stellen wird, welche Abhilfe und Lösungen angemessen sind.” Laut Baker besteht nicht der geringste Zweifel, dass Microsoft gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und letztendlich die Auswahl und das Angebot für Kunden beeinträchtigt.
Gemäß einer Statistik von Xitimonitor von November 2008 liegt der Anteil der Benutzung von Webbrowsern in Europa bei 59,5 Prozent für IE, 31,1 Prozent für Firefox, 5,1 für Opera, 2,5 für Safari und 1,1 für den neuen Browser Chrome von Google. Google und Apple haben noch keinen Kommentar abgegeben, ob auch sie sich der Klage gegen Microsoft anschließen wollen.
In 2007 verzeichnete die EU-Kommission einen ersten Erfolg mit einer Monopolbildungs-Klage gegen Microsofts Einbindung des Media Players. Nach drei Jahren endete es für Microsoft mit einer Strafzahlung in Höhe von 497 Millionen Euro und der Auflage, sein Betriebssysteme alternativ auch ohne Media Player anzubieten. Beide Windows-Versionen wurden letztendlich aber zum gleichen Preis verkauft und boten somit keinen Anreiz, auf den Media Player zu verzichten.
Für die Webbrowser-Klage hofft Jon von Tetzchner, der Geschäftsführer von Opera, auf eine elegantere Lösung. “Um dem Kunden eine echte Wahl zu lassen, muss nicht nur IE entfernt werden, sondern dem Kunden einen Konkurrenz-Webbrowser, oder besser eine ganze Liste von Webbrowsern, zur Auswahl angeboten werden”, skizziert Tetzchner in einem IDG-Interview.