
Apple gibt mehr als 500 Millionen US-Dollar für Werbung aus
Mit steigenden Umsätzen und Gewinnen hat Apple auch immer mehr Geld für Werbemaßnahmen in der Kasse, belegt das an die Börsenaufsicht SEC in dieser Woche übermittelte Formular 10-K, in dem Apple seine Quartalszahlen detailliert darstellt. Wie da Wirtschaftsmagazin Fortune berichtet, hat Apple im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals mehr als 500 Millionen US-Dollar für Werbung ausgegeben. Vor einem Jahr waren es noch 486 Millionen US-Dollar, 2007 nur 467 Millionen US-Dollar. Trotz der gestiegenen Ausgaben nimmt sich das Marketing-Budget des Mac-Herstellers im Vergleich zur Konkurrenz immer noch bescheiden aus: Dell gab 811 Millionen US-Dollar aus und Microsoft gar 1,4 Milliarden US-Dollar. Während das absolute Marketing-Budget für Werbung über die Jahre angestiegen ist, nahm der Anteil am Gesamtumsatz jedoch deutlich ab. Gab Apple im Jahr 2001 noch fünf Prozent seines Umsatzes für Werbung aus, waren es im abgelaufenen Geschäftsjahr nur noch 1,37 Prozent. Was aber auch ein Beleg dafür sein könnte, dass Apples Maßnahmen Früchte tragen…
Download-Fake von Chrome OS macht die Runde
Erst diese Woche hat Google sein Smartphone-Betriebssystem Android 2.0 angekündigt, das Betriebssystem für Netbooks Chrome OS soll 2010 folgen. Dass Google schon jetzt eine Beta-Version zum Donwload anbiete, machte gestern im Micro-Blogging-Dienst Twitter die Runde: Zahlreiche Tweets führten auf eine offiziell aussehende Seite, die eine VMWare-Applikation von Chrome OS Beta zum Download anbot. Das Angebot, auf Googles Webhostig-Service eingestellt, erwies sich jedoch rasch als Fake, die Downloadseite ist mittlerweile aus dem Netz verschwunden. Google hatte im Juli dieses Jahres angekündigt, bis zur zweiten Jahreshälfte ein um den Browser Google Chrome aufgebautes und auf Linux basierendes Betriebssystem für Netbooks herauszubringen. Das Betriebssystem selbst solle so schlank wie möglich daher kommen, Software und Daten der Anwender würde Gogole im Internet bereitstellen und speichern. Dass Google eine Vorabversion bringen wird, ist gut möglich, die Aufregungen um Chrome OS Beta kam diesmal jedoch zu früh.
Google stellt Routenplaner für Android 2.0 vor
Google bohrt sein Smartphone-Betriebssystem Android 2.0 weiter auf. Mit Google Navigation soll auf mobile Geräte nun eine auf Google Maps basierende Routenplanung Einzug halten. Derzeit im Beta-Stadium, soll Google Navigation kostenlos sein. Die beiden populärsten Routenplaner für das iPhone von Navigon und Tomtom , gehören mit Preisen von 70 bis 100 Euro zu den teuersten iPhone-Apps. Googles Routenplaner hat jedoch gegenüber der Konkurrenz weitere Vorteile. Mit Hilfe der von Google gesammelten Daten wäre es der Software ein leichtes, etwa Routen zu einer bestimmten Ausstellung zu zeigen oder die am besten für eine Rast geeigneten Restaurants unterwegs.
Google Navigation muss jedoch nicht auf Android-Smartphones beschränkt bleiben, laut Googles Vizepräsident für Engineering Vic Gundotra ist auch das iPhone 3GS technisch in der Lage, die Software auszuführen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Zuletzt waren die Beziehungen zwischen Apple und Google jedoch getrübt.
Bluetooth-Update für Boot Camp
Wer auf seinem iMac mit Hilfe von Boot Camp Windows laufen hat, bekommt von Apple ein Firmware-Update , das die Leistung von Bluetooth in dieser Konfiguration verbessern soll. Das Bluetooth Firmwareupdate richtet sich speziell an die beiden iMac-Modelle, die Apple vor etwa mehr als einer Woche vorgestellt hat, weitere Details nennt der Hersteller nicht.
BGH prüft Aufklärungspflichten von Online-Händlern
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, wie deutlich Unternehmen bei Verkäufen im Internet gesetzliche Verbraucherrechte erklären müssen. Dabei werden die Karlsruher Richter voraussichtlich auch entscheiden, ob Wiederholungen des Gesetzestextes stets vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage gegen ein Unternehmen, das über die Internetplattform eBay unter anderem Kinder- und Babybekleidung verkauft. Das Urteil soll am 9. Dezember verkündet werden.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Internet eingesehen werden konnten, hatte das Unternehmen sich auf gesetzliche Vorschriften gestützt, diese aber nur teilweise zitiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die Verwendung der Klauseln geklagt, weil die Rechte der Verbraucher verschleiert würden.
Der Vorsitzende Richter der 8. Zivilsenats, Wolfgang Ball, wies in der Verhandlung am Mittwoch darauf hin, dass die Verbraucherrechte für den Internhandel schon im Gesetz kompliziert geregelt seien. Daher sei es nicht immer einfach, rechtmäßige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren. «Das hat viele Tücken.»
Der Anwalt des VZBV sagte, die unvollständige Wiedergabe zum Beispiel der Voraussetzungen des Widerrufsrechts führe Verbraucher in die Irre. «Die Gesetzeslage als solche ist zwar vollkommen intransparent. Ein Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf diese Intransparenz aber nicht noch verschärfen.»Der Prozessvertreter des beklagten Unternehmers hatte argumentiert, dass nur jene gesetzlichen Bestimmungen zitiert worden seien, die für Geschäfte mit dem Unternehmen Bedeutung hätten. Ziel sei es gerade gewesen, so für mehr Klarheit zu sorgen. (dpa)