
Apple hebt NDA für veröffentlichte iPhone-Software auf
Ein kleiner Schritt für Apple, ein großer für die Entwickler von iPhone- und iPod touch-Programmen: Der Hersteller lässt in einer offiziellen Mitteilung die Vertraulichkeits-Vereinbarung (NDA) für veröffentlichte Software fallen. Als Grund für die rigide NDA gibt Apple an, man habe seine Erfindungen und Innovationen schützen wollen – neben hunderten Patenten wäre die NDA ein weiterer Schritt gewesen, um Kopien zu verhindern. Aber dieser Schritt habe sich als zu große Bürde für die Entwickler herausgestellt. Innerhalb einer Woche will Apple den Entwicklern bereits veröffentlichter Applikationen eine neue Vereinbarung ohne NDA zukommen lassen. Verschwiegen muss man trotzdem bleiben: Über unveröffentlichte Software und Funktionen dürfen Entwickler weiterhin kein Wort verlieren.
Entwickler begrüßen Ende des iPhone-NDA
Die Entwicklergemeinde hat Apples Entscheidung, die Vertraulichkeitsvereinbarung für das iPhone SDK aufzuheben, begrüßt. Bert Decrem, CEO von Tapulous, meinte unseren Kollegen von Macworld gegenüber, die erleichterte Kommunikation zwischen Entwicklern werde zu besserer Software und kürzeren Entwicklungszyklen führen. Das Ende des NDA habe große Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem iPhone-Software. Mehr Dokumentation, mehr Wettbewerb und mehr Entwickler, die an der Plattform teilhaben. Brian Greenstone von Pangea Software zeigt sich erleichtert: “Es wurde ja Zeit!” Bruce Morrison von Freeverse Software hofft nun, dass die Entwicklergemeinde sich freiwillig gegenseitig unterstützt. Brent Simmons von News Gator vergleicht die vergangenen Zeiten des NDA gar mit einem Blindflug: “Jetzt ist es so, als könnten wir plötzlich den Himmel sehen.” Als Mac-Entwickler war er anderes gewohnt und hofft nun auf zahlreiche Tutorials und Tipps.
Apple: Keine Hinweise auf Benzol im Mac Pro
Apple reagiert auf einen Bericht der französischen Zeitung Liberation nach denen Macs Pro giftige Dämpfe, die insbesondere Benzol enthalten, emittieren würden. Über längere Zeit eingeatmet, können Benzol-Dämpfe Krebs auslösen. Apple weist den Bericht zwar nicht zurück, habe aber seinerseits keinerlei Hinweise auf giftige Ausdünstungen gefunden. Man werde jedoch der Sache weiter nachgehen, erklärte Apple-Sprecher Bill Evans unseren Kollegen von Macworld. Betroffen sollen laut einem Wissenschaftler die vor 2008 gebauten Mac-Pro-Modelle sein. Apple hatte sich in den letzten Jahren zunehmend bemüht, Giftstoffe aus seiner Rechnerproduktion zu entfernen.
Fujitsu will Festplattengeschäft an Western Digital verkaufen
Fujitsu will seine Festplattensparte an den Konkurrenten Western Digital verkaufen, berichtet die japanische Zeitung Nikkei Business Daily. Die Verhandlungen seien weit fortgeschritten, eine Einigung wollen die Firmen noch in diesem Jahr erreichen. Der Kaufpreis für die Sparte inklusive ihrer Fabriken, in denen in Japan, Thailand und auf den Philippinen rund 15.000 Menschen arbeiten, soll zwischen 660 und 950 Millionen US-Dollar liefen. Zusammen hätten Fujitsu und Western Digital etwa 30 Prozent Marktanteil im Fesplattengeschäft.
Triple Play – Internet, Telefon und TV aus einer Hand
Fernsehen, Telefon und Internet aus einer Leitung und von einem Anbieter – das nennt sich Triple Play. Dabei kommen die Signale entweder über die Telefonleitung oder über den Kabelanschluss. Genutzt wird Triple Play TNS Infratest zufolge allerdings erst von drei Prozent der 14- bis 64-jährigen Deutschen.
Von den Telefonnetzbetreibern stellen sowohl T-Home als auch Arcor und Alice (Hansenet) Triple Play bereit. Alice hat zwei Tarifoptionen namens Fun und Complete für 30 beziehungsweise 50 Euro monatlich im Angebot. Beide umfassen eine bis zu 16 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) schnelle Internet-Flatrate sowie eine Telefon-Flatrate. Im Complete-Paket ist zudem noch ein Mobilfunkanschluss mit monatlich 200 Freiminuten in alle nationalen Netze enthalten.
Bis vor kurzem schlug die TV-Option bei Alice monatlich noch mit 10 Euro Aufpreis zu Buche. Neuerdings überlässt der Anbieter Neukunden die rund 50 TV-Sender und 60 Radiostationen kostenlos.
T-Home will derzeit mit einem Schnupperangebot neue Triple-Play-Verträge abschließen: Kunden mit dem 40 Euro teuren Paket Call & Surf Comfort, das Internet- und Telefonpauschale umfasst, können bis zum 19. Oktober ohne Aufpreis zwei Monate lang kostenlos das TV-Angebot der Telekom testen. Alle Interessenten erhalten laut Telekom die Hardware, inklusive digitalem Festplatten-Rekorder und WLAN-Router nach Hause. Auf Wunsch werde das Paket kostenfrei beim Kunden installiert und eingerichtet. Voraussetzung ist ein DSL-Anschluss, der 16 Mbit/s übertragen kann (ADSL2+).
Will der Verbraucher Triple Play nach der Testphase behalten, zahlt er für das Einstiegspaket Entertain Comfort mit rund 70 TV-Sendern 10 Euro Aufpreis oder bleibt bei seinem alten Tarif. Für die Pakete Entertain Comfort Plus und Entertain Premium werden 60 beziehungsweise 70 Euro im Monat fällig. Sie unterscheiden sich vom Einstiegspaket durch Extras wie eine Hot-Spot-Flatrate, mehr TV-Sender, Premiumkanäle oder Bundesliga-Übertragungen. Alle drei Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.
Arcor verlangt für sein Basis-TV-Angebot mit rund 50 Sendern 10 Euro Aufpreis im Monat. Voraussetzung ist eines der Internet- und Telefon-Tarifpakete mit zwei Jahren Vertragslaufzeit zu Preisen zwischen 25 und 35 Euro im Monat bei Geschwindigkeiten von 6 oder 16 Mbit/s. Die TV-Option kann dagegen monatlich gekündigt werden. Bei allen drei Anbietern kommen noch die Anschaffungskosten für den Receiver hinzu.
Auch viele Kabelanbieter offerieren Triple Play. Bei Kabel Deutschland und Kabel Baden-Württemberg kostet der digitale Kabelanschluss mit mehr als 70 Sendern 17 Euro im Monat. Verschiedene Pakete mit Internet und Telefonanschluss berechnen beide Anbieter zusätzlich mit Preisen zwischen 10 und 30 Euro monatlich. Neben dem dritten großen Kabelanbieter Unity Media verkaufen auch kleinere und regionale Anbieter wie Tele Columbus, EWE TEL, NetCologne, Primacom oder wilhelm.tel Triple Play. Weil der Teufel oft im Detail steckt, sollte sich der Verbraucher, bevor er sich vertraglich bindet, genau über technische Verfügbarkeit und Tarifdetails wie Gebühren für die Bereitstellung und Hardware informieren. (dpa)