
Dies berichtet unter anderem der Blogger Florian Müller auf seiner Website, der nach seinen Ausführungen bei der Urteilsverkündigung durch den Richter anwesend war. Demzufolge verstoßen die meisten von Motorolas Mobilgeräten gegen das Patent von Apple, mittels dessen ein Gerät mit Gesten über einem Bild entsperrt wird.
Diese Anordnung ist rechtskräftig, insofern könnte Apple bei Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr den Verkauf der betreffenden Motorola-Smartphones und anderer Geräte in Deutschland verbieten lassen. Zwei von drei angeführten Umsetzungen bei Motorola-Smartphones verstoßen laut Gericht gegen das Apple-Patent. Weniger Erfolg dagegen hatte der iPad-Hersteller in Bezug auf das Motorola-Tablet Xoom. Die hier genutzte spezielle Entsperrgeste bewertete das Münchner Landgericht nicht als Verletzung von Apples “Slide-to-Unlock-Patent”. Ein ähnliches Verfahren nutzen auch die Galaxy-Tablets von Samsung.
Nach Meinung von Florian Müller wird Apple aber auch diesbezüglich weiterhin versuchen, seinen Patentanspruch durchzusetzen. Wie nicht anders zu erwarten, will Motorola Berufung gegen das Urteil eingelegen und hat sich gegenüber der BBC optimistisch darüber geäußert, dass man keinen Verkaufseinbruch bei den betroffenen Geräten erwarte. Eine Möglichkeit, dem weiteren Rechtsstreit zu entgehen, besteht darin, das Entsperrprozedere zu modifizieren. Besonders brisant werden die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Motorola dadurch, dass der Internet-Konzern Google kürzlich Motorola Mobility einschließlich zahlreicher Patente übernommen hat, vermutlich auch, um sich diesbezüglich besser positionieren zu können.
Info: Florian Müller Blog