
Am Freitag hat Apple ein Update von iBooks Author veröffentlicht, das jede Menge Fragen der Anwender klären soll. Das Update für Apples neue Software zum Erstellen von interaktiven E-Büchern umfasst 137 MB, soll aber laut Apple ausschließlich eine überarbeitete Version der Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA, End User License Agreement).
In der ersten Version haben diese Vertragsbedingungen heftige Diskussionen ausgelöst, ob die Werke, die in iBooks Author erstellt wurden, nur und ausschließlich in Apples iBook-Store verkauft werden können. Mit dem Versions-Update auf 1.0.1 stellt Apple klar, dass diese Beschränkung nur für Dateien mit dem .ibooks-Format gilt, für .pdf oder Text-Ausgaben hingegen nicht. Für erstere wird Apple im iBook-Store mit satten 30 Prozent am Gewinn beteiligt, wohingegen letztere beliebig verkauft werden dürfen.
Durch iBooks Author wurden sofort Kritiken wieder laut, dass Apple den Entwicklern auch für eBooks – wie auch im App Store – Knebelverträge bietet, während andere Stimmen zu beschwichtigen suchten, da Apple letztendlich das Programm kostenlos zur Verfügung stellt. Den Verkauf von eBooks im .books-Format kann Apple nicht mit Technologie erzwingen. Theoretisch kann jeder seine .books-Bücher auch über die eigene Webseite vertreiben, aber wenn Apple davon Wind bekommt, wird es unweigerlich zu Klagen wegen Vertragsbruch gegen die EULA kommen.
Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die abgeschwächten Beschränkungen die Kritiker milde stimmen: Der Stein des Anstoßes, dass interaktive iBooks nur und ausschließlich durch Apples iBook-Store verkauft werden dürfen, bleibt durch die Vertragsänderungen letztendlich unberührt.