
©gvu.de
Das inhaltlich fast mit dem mittlerweile geschlossenen Streaming-Dienst Kino.to identische Angebot von Kinox.to muss ebenfalls mit einer rechtlichen Strafverfolgung rechnen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ( GVU ) hat nach eigenen Angaben bereits einen Strafantrag gegen die Betreiber des illegalen Streamingangebots gestellt.
Im Juli 2011 wurde die bei vielen Nutzern beliebte Seite Kino.to, auf der aktuelle Kinofilme illegal abgerufen werden konnten, geschlossen. Seitdem werden die Nutzer mit einem Hinweis davor gewarnt, dass derartige Angebote nicht rechtmäßig sind und eine Verfolgung nach sich ziehen können. Die GVU geht daher davon aus, dass allen Besuchern solcher Angebote durch die umfangreiche Medienberichterstattung klar sein muss, dass hier eine illegale Handlung vorliegt.
Die Betreiber von Kinox.to beteuern in ihren FAQs, dass die genutzten Server nicht in Europa stünden und daher nicht unter hiesige Urheberrechtsbestimmungen fallen würden. Auch eine Speicherung der Nutzerdaten wäre von den Machern der Seite deaktiviert worden.
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Nach der Schließung des Portals Kino.to wurden 13 Beschuldigte festgenommen. Außerdem konnten auf unterschiedlichen Konten rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt werden.