
Apple siegt gegen Psystar
Computer mit dem Betriebssystem Mac-OS X dürfen weiterhin nur von Apple kommen. Das US-Konzern setzte sich vor Gericht im langwierigen Prozess gegen die in Miami, Florida ansässige Firma Psystar durch, die billigere Rechner mit dem Apple-Betriebssystem verkauft hatte.
Das Urteil des Richters William Alsup vom Freitag hat Präzedenzcharakter, und sichert Apples Geschäftsmodell, dass das Betriebssystem Mac OS X nur auf Geräten verwendet werden darf, die von Apple stammen. Mit dem Wechsel von Apple auf Prozessoren von Intel ist es technisch vergleichsweise einfach geworden, billigere Personal Computer auf das Macintosh- Betriebssystem umzurüsten. So hatte die Firma Psystar vor rund eineinhalb Jahren angefangen, günstige und unscheinbare Geräte des Namens “Open Computer” mit dem Mac-Betriebssystem zu verkaufen. Apple verklagte das Unternehmen aus Florida im Sommer 2008. Im Mai dieses Jahres suchte Psystar zusätzlichen Schutz in einem Insolvenzverfahren. Der Richter entschied nun dem im Internet veröffentlichten Urteil zufolge, Psystar habe in mehrfacher Hinsicht die Rechte von Apple verletzt, unter anderem habe die Modifizierung der Mac-OS-Software gegen Urheberrecht verstoßen. Dabei missachtete laut Urteil Psystar nicht nur Apples Lizenzbedingungen, welche die Installation von Mac-OS X auf Drittrechnern untersagen. Auch habe Psystar mit seiner Technik zur Umgehung einer Installationsrestriktion den Digital Millenium Copyrights Act (DMCA) verletzt.
Alsup in seinem Urteil nicht festgeschrieben, welche Konsequenzen daraus folgen. Apple hatte eine ständige Unterlassungsverfügung gegen Psystar beantragt und den Rückruf aller Computer, die der Hersteller mit Mac-OS X verkauft hatte.
Zwar hat Apple mit dem Urteil einen klaren Siege gegen den Clonter davongetragen, die juristische Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht beendet. Zuletzt hatte Psystar im August Apple wegen einer vermeintlich illegalen Kopplung von Mac-OS X 10.6 an seine Hardware gekoppelt, die starre Bindung würden den Wettbewerb behindern.
Rogue Amoeba stellt Entwicklung für iPhone ein
Mit über 100.000 Anwendungen und 2 Milliarden Downloads kann Apple schlecht behaupten, dass der App Store nach 16 Monaten immer noch in den Kinderschuhen steckt. Tatsache ist, dass immer mehr Entwickler sich über Apples Handhabung und Zulassungspolitik im App Store beschweren und der Plattform den Rücken zukehren.
Auch Rogue Amoeba wirft jetzt nach fast vier Monaten Verhandlung mit Apple das Handtuch. Rogue Amoeba ist bekannt für eine ganze Reihe von Audio-Programmen auf dem Mac, wie zum Beispiel Airfoil , Audio Hijack Pro und Fission , und hat im Juli die beiden Anwendungen Radioshift Touch und Airfoil Speakers Touch erfolgreich im App Store untergebracht. Nach der ursprünglichen Zulassung rechnete Rogue Amoeba mit lediglich ein bis zwei Wochen, um im App Store ein Update einzustellen, aber die Version zum Beheben kleinerer Probleme, wie Synchronisieren von Audiodateien bei der Ausgabe an mehrere Quellen brauchte letztendlich vier Anläufe, um am letzten Freitag endlich im App Store zu landen.
Laut einer Nachricht von Rogue Amoebas Geschäftsführer Paul Kafasis auf der Webseite wurde die Update-Version von Apple wegen Warenzeichenverletzung abgelehnt. Das Programm Airfoil stellt während dem Audio-Streaming einen Mac und das Icon der Urheber-Anwendung dar – aber genau das gleiche war auch in der ersten Version zu sehen. Airfoil für das iPhone verwendet für diese Unterstützung den Mac-OS X Code, den Apple genau für solche Zwecke zur Verfügung stellt. Nach Meinung von Kafasis ist die Darstellung letztendlich vergleichbar mit Apples Anzeige von Icons von Drittherstellern im Finder und Dock.
Zum Schluss wählte Rogue Amoeba die einzige Lösung, die Apple zu akzeptieren gewillt war: Die Grafiken wurden entfernt und durch einen Link ersetzt, der die fehlenden Icons auf einer Webseite darstellt. Rogue Amoeba nutzt die gleiche Webseite , um Spenden für EFF (Electronic Frontier Foundation) zu sammeln, einer Organisation, die sich für Freiheit im Internet einsetzt. Im gleichen Blog jedoch erklärt Rogue Amoeba seinen Ausstieg von der iPhone-Entwicklung. Für die nahe Zukunft sieht die Firma lediglich notwendige Updates vor, aber keine Neuentwicklungen für die iPhone-Plattform mehr.
Apple hat in den letzten Monaten einige halbherzige Verbesserungen im App Store eingeführt, aber es ist schwer nachvollziehbar, warum eine Firma mit unschlagbarem Erfolg mit Computern, iPods, iTunes Store und Betriebssystemen, bei dem App Store so daneben liegt und immer weitere enthusiastische Entwickler für die Plattform verliert.
Youtube bietet Video in 1080p HD an
Nach der Erweiterung des Angebotes auf HD-Filme unternimmt Youtube nun den nächsten Schritt: Auch für hochgeladene Filme soll demnächst das HD-Format unterstützt werden. Die Filmlänge bleibt auch weiterhin auf 10 Minuten begrenzt, aber Youtube wird die Beschränkung der Dateigröße von bisher 2 GB anheben müssen, um volle Auflösung im HD-Format zu unterstützen. Während irgendwann in der Zukunft Youtube stimmt auch Leihvideos in volle Blu-ray-Auslösung anbietet, bedeutet der Übergang zum HD-Format, dass nun jeder Familienvideos für den Großbildschirm teilen kann.
Erst seit zirka einem Jahr wird von Youtube das 720-Zeilen-Format unterstützt. Mittlerweile setzen sich jedoch immer mehr HD-Formal-Camcorder durch und zunehmend wird 1080p-Material hochgeladen, konnte bisher aber nur in reduzierter Auflösung wiedergegeben werden. Youtube plant, auch rückwirkend alle solche Beiträge im HD-Format wieder in volle Auflösung umzukodieren und auf seine Server zu stellen. Einige Testfilme in HD-Format stehen bereits jetzt zur Verfügung.
Das Internet-Videoportal Youtube wurde in 2005 gegründet und bietet seit Frühjahr auch Spielfilme in voller Länge an. Das Angebot aus Hollywood ist bisher sehr begrenzt und wenig gefragt, aber laut Berichten im Wall Street Journal vom letzten September steht Youtube in Verhandlungen mit einigen großen Filmstudios, um Video-Streaming für Spielfilme auf Leih-Basis anzubieten. Die Unterstützung des HD-Formats ist dazu zwingend notwendig.
Google will die Geschwindigkeiten im Internet verdoppeln
Google hofft, die Ladezeiten für Internetseiten auf die Hälfte zu verkürzen. Der Schlüssel dazu ist SPDY (Aussprache: “SPeeDY”), ein experimentelles Übertragungsprotokoll, das Verzögerungen durch Server minimiert und künftig HTTP ablösen soll. Genau genommen ist SPDY keine völlige Neuentwicklung, sondern basiert auf HTTP , verwendet aber eigene komprimierende Übertragungsformate und erlaubt simultane Verbindungen.
Die Messwerte im Labor sind durchaus beeindruckend: Die Tests von Google zeigen mit SPDY im Vergleich zu HTTP Zeiteinsparungen zwischen 27 und 60 Prozent und mit SSL (Secure Sockets Layer) zwischen 39 und 55 Prozent. Als Testseiten hat Google 25 der Top-100-Webseiten in seinem Webbrowser Chrome von einem eigen-entwickleten Webserver gleich zehnmal über eine simulierte Endanwender-Verbindung geladen.
Noch existieren keinerlei Messwerte in einer Live-Umgebung, aber dafür muss auch erst noch eine weitere Hürde bewältigt werden: Um SPDY einzusetzen brauchen sowohl alle Webbrowser als auch Webserver ein entsprechendes Upgrade. SPDY ist übrigens nicht die erste Protokollentwicklung, die schnellere Internetverbindungen verspricht: Um SCTP (Stream Control Transmission Protocol) und SST (Structured Stream Transport) ist es in den letzten Jahren aber auffällig ruhig geworden.
Firmware-Update für iPod Nano 5G
Für den neusten iPod Nano gibt es seit letztem Freitag ein Firmware-Update. Der iPod Nano der fünften Generation wurde von Apple im September 2009 freigegeben und die Firmware Version 1.0.2 soll einige Fehler beheben. Zum Beispiel kann nun die Wiedergabe-Geschwindigkeit für Hörbücher von langsam bis schnell eingestellt werden, Voiceover-Menü-Einträge werden beim Einsatz eines Kopfhörers mit Steuerelementen nicht mehr übersprungen und Genius funktioniert jetzt auch für Anwender des Nike-iPod Sport-Kits . Neu ist, dass die Audio-Ausgabe auch auf Mono umgeschaltet werden kann.
Weitere Informationen zur Fehlerbehebung für den iPod Nano 5G gibt es auf einer Webseite von Apple.