
Analysten von iPhone 4 unaufgeregt
Das iPhone 4 hat bei Analysten keineswegs einen Sturm der Begeisterung ausgelöst, zunächst betrachte man das Umsatzpotential unaufgergt, obwohl das Gerät selbst durchaus beindrucke. Shaw Wu von Kaufman Bros. bleibt daher bei seiner Prognose, Apple werde im Juni-Quartal insgesamt 8,05 Millionen iPhones verkaufen, im Jahr 2010 insgesamt 37 Millionen und im Jahr darauf 43 Millionen. Der kritische Faktor für den Verkaufserfolg sei vor allen Dingen die internationale Verfügbarkeit. Das iPhone 4 ist ab dem 24. Juni in den USA, Großbritannien, Frankreich, Japan und Deutschland erhältlich, wenn es Apple gelinge, es wie geplant bis September in 88 Ländern anzubieten und womöglich noch weiter zu expandieren, könnten die Verkaufszahlen aber durchaus über den Schätzungen liegen, bestätigt auch Maynard Um von UBS. Den Zielkurs für die Apple-Aktie und die Umsatzerwartungen an Apples Bilanz haben weder Kaufmann noch UBS nach der Keynote vom Montag geändert, auch Needham bleibt bei seinen Prognosen. Needham-Analyst Charlie Wolf hat jedoch lobende Worte für das iPhone 4: Dieses zementiere die Position des iPhone als “Gold-Standard der Smartphone-Industrie.”
IBM bringt Lotus Notes auf das iPad
IBM setzt der allgemeinen Skepsis, das iPad tauge nur wenig für den Einsatz in Unternehmen, eine iPad-Version seiner Kommunikationssoftware Lotus Notes entgegen. “Das iPad hat viel vom iPhone”, erklärt IBMs Vizepräsident für Kommunikationssoftware Kevin Cavanaugh unseren Kollegen der Network World. Dies impliziere, dass “zumindest einige” Kunden das iPad als bequemes Business-Gerät betrachten. Für diese biete man mit Lotus Notes eine sicher Option, sich mit dem Firmenserver zu verbinden und Mails, Kontakte und Termine zu synchronisieren. Cavanaugh selbst benutze bereits das iPad mit Lotus Notes unterwegs. Lotus Notes Traveller für das iPad ist ab sofort im App Store kostenlos erhältlich, später in diesem Jahr will IBM auch die Cloud-basierte Version LotusLive Notes auf das iPad bringen.
Microsoft bringt Updates für Office
Microsoft hat gestern eine Reihe von Wartungsupdates für Office 2004 und 2008 veröffentlicht. Beide Updates konzentrieren sich darauf, bestehende Sicherheitslücken zu schließen, gibt der Hersteller an. Interessante Neuigkeiten verbreitet der Software-Hersteller in seinem Mac Mojo Blog jedoch über das kommende Office 2011. Wie der Produktmanager Jake Hoelter darin erklärt, wird Office 2001 für den Mac weiterhin bei einer 32-bit-version bleiben und erst später auf 64 Bit setzen. Der Umstieg auf die neuen Cocoa-Bibliotheken von den veralteten Carbon-Libraries soll jedoch weiter gehen, Outlook werde etwa komplett in Carbon gehalten sein und auch die neue “Ribbon”-Toolbar. Erst mit einem weiteren großen Update, vermutlich drei Jahre später, werden mehr Programmteile auf Carbon basieren. Microsoft will Office 2011 weiterhin “zum Jahresende 2010” in den Handel bringen.
Dicota Pad Cover soll Kratzer am iPad verhindern
Mit dem Pad Cover präsentiert der Notebooktaschen-Hersteller Dicota eine speziell für das Apple iPad entwickelte Schutzhülle. Die Schutzhülle umschließt das Apple-Tablet laut Hersteller wie eine zweite Haut und schützt es so effektiv vor Kratzern und kleineren Beschädigungen. Passend zum charakteristischen Apple-Look will das Dicota Pad Cover dabei mit einem edlen und exklusiven Design überzeugen. Das Dicota Pad Cover ist ab sofort zu einem Preis von 40 Euro im Handel erhältlich .
EU darf überhöhte Handy-Auslandstarife verbieten
Sieg für die Verbraucher: Wer im Ausland mit dem Handy telefoniert, muss auch künftig keine böse Überraschung bei der Telefonrechnung befürchten. Die von der EU festgesetzten Preisgrenzen für Handy-Telefonate im Ausland sind rechtens. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az: C-58/08).
Nach Ansicht der Richter war die EU-Kommission berechtigt, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten. Die Begrenzung der Tarife sei «geeignet und erforderlich» gewesen – selbst wenn sie den Gewinn einzelner Betreiber reduziert hätten, entschieden die Richter. Nach früheren Angaben der EU-Kommission hatten die Telekomriesen bis zu 200 Prozent Gewinn auf getätigte Auslandsgespräche und bis zu 400 Prozent auf eingehende Anrufe gemacht.
Mit dem Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt. Darunter versteht man Kosten für Gespräche, die ein Handy-Besitzer außerhalb des eigenen Netzes im Ausland tätigt oder annimmt. Die Verordnung schreibt den Konzernen jährlich sinkende Obergrenzen für die Gebühren vor. Danach darf der Handy-Auslandstarif maximal 43 Cent je Minute für abgehende und 19 Cent für eingehende Gespräche plus Mehrwertsteuer kosten. Im vergangenen Jahr wurde die Regelung auch auf SMS-Kurznachrichten und Datenübertragung aus dem Internet ausgedehnt und bis zum 30. Juni 2012 verlängert. Die Mobilfunkanbieter argumentierten, die EU habe damit unzulässig in den freien Markt eingegriffen und überzogene Preissenkungen erzwungen. Dem widersprach das Gericht: Als die Verordnung erlassen wurde, habe der durchschnittliche Preis für einen Handy-Anruf im Ausland 1,15 Euro pro Minute betragen – was «mehr als fünf Mal soviel war wie die tatsächlichen Kosten», die die Unternehmen untereinander verrechneten, schrieben die Luxemburger Richter zur Begründung.
Nach Ansicht der Richter war der Eingriff gerechtfertigt, weil sowohl Behörden als auch Verbraucherschutzverbände das hohe Preisniveau als ein anhaltendes Problem gesehen hätten. Zudem könnten EU-weite Vorgaben die nationalen Parlamente davon abhalten, eigene Maßnahmen zu ergreifen, was den Wettbewerb in Europa viel stärker stören würde. Die vier Mobilfunkkonzerne hatten vor dem High Court of Justice in England und Wales geklagt, der den EuGH anrief. Die EU- Kommission begrüßte die Luxemburger Entscheidung. (dpa)