
Holpriger Start für Suchmaschine Cuil
Mit großem Medienecho war am Montag die Suchmaschine Cuil angetreten, die dank der Expertise ehemaliger Google-Ingenieure den Platzhirschen angreifen wollte. Der Start war jedoch mehr als holprig, Experten fürchten Imageschäden, die Cuil auf Dauer belasten könnten. In den ersten Tagen seiner Internetpräsenz hatte Cuil vor allen Dingen mit Verfügbarkeit und Performance zu kämpfen. Kritiker bemängeln zudem, dass Cuil nur eine Websuche anbietet, aber nicht wie Google und andere Konkurrenten vertikale Suchen nach Nachrichten, Bildern oder Orten. “Die ersten Eindrücke zählen stark”, meint etwas der Analyst Greg Sterling von Sterling Market Intelligence. Cuil müsse sich nun mit Schadensbehebung beschäftigen, anstatt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für einen guten Start zu nutzen. Die von Cuil gewollte und gesteuerte große Berichterstattung erwecke große Erwartungen, welche die neue Suchmaschine nicht erfüllen konnte. Nach eigener Angabe hat Cuil mehr als 120 Milliarden Seiten im Index und damit “dreimal mehr als jede andere Suchmaschine”. Die Suchergebnisse enttäuschten jedoch. Sucht man etwa nach “Barack Obama” bekommt man auf der ersten Seite Treffer auf Unterseiten der offiziellen Website des Präsidentschaftskandidaten und erhalte so keine Varianz an Ergebnissen. Die Suche nach “St. Louis, MO” ergebe keinen einzigen Treffer. Der Suchmaschinenexperte Danny Sullivan kritisiert in seinem Blog Cuils Ansatz der schieren Größe. Wichtiger als die Größe des Index sei die Qualität der Ergebnisse.
In seiner Kolumne AllThingsD für das Wall Street Journal kritisiert John Paczkowski das Selbstverständnis des Projekts. Cuil, das man wie “cool” ausspreche, habe wesentliche Selbstverständlichkeiten für ein Startup, das Google angreifen wolle, vernachlässigt: “Wenn es das Zile ist, Google im Suchmarkt zu schlagen, wäre es sicher klug, seinem Startup eine Naen zu geben, den die Leute auszusprechen wissen. Es wäre ebenso klug, bei der Suche nach dem eigenen Namen auf der ersten Seite der Resultate aufzutauchen.” Cuil habe weder das eine noch das andere geschafft.
MMS für das iPhone mit Palringo
Kritiker bemängeln immerzu, dass dem iPhone die Fähigkeit zum versenden und empfangen von MMS (Multimedia Messaging Service) fehle. Einen Ersatz für MMS bietet der Messaging Service Palringo , der nach Erfahrungen mit Windows, Linux, Symbian und Windows Mobile nun auch einen Client für das iPhone anbietet. Palringo arbeitet mit den meisten populären Messaging-Services wie AIM, Google Talk oder Yahoo Messenger zusammen. Die über Palringo versandten Bilder und Textbotschaften belasten nicht das SMS-Konto des iPhone-Benutzers, sondern werden über die Datenverbindung abgerechnet.
Camp Tune verschiebt Mac- und Windows-Partitionen
Die Paragon Software Group (PSG) hat die Prerelease-Version seines Utilities Camp Tune angekündigt. Das Werkzeug verspricht, die Größen von Mac- und Windows-Partitionen auf mit Boot Camp eingerichteten Intel-Macs ohne Datenverluste anzupassen. Wer also seine Windows-Partition zu klein gelassen hat und auf dem Mac-Volume noch Platz frei hat, der kann der kleineren Partition mit der Software mehr Speicherplatz zuweisen. Camp Tune soll vorerst kostenlos sein. PSG hat Erfahrungen mit Systemtools, das Unternehmen bietet etwa auch ein NTFS File System Utility an oder mit dem Rescue Kit eine Software zum Backup und Wiederherstellen von Mac- und Windows-Partitionen auf Intel-Macs.
Bundesliga-Widget erwartet neue Saison
Rechtzeitig vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison am 15. August veröffentlichen Florian Franz und Marc Fleischer ein aktualisiertes Bundesliga-Widget . Wahlweise kann man sich die Ergebnisse der 1. oder 2. Bundesliga anzeigen lassen, die Ansicht lässt sich von horizontal auf vertikal sowie auf eine Vollansicht umstellen. Anregungen für die zukünftige Gestaltung nehmen die Entwickler gerne entgegen. 2 Megabyte Download – mindestens Mac OS X 10.4 – kostenlos.
Verbraucherschützer fordern härteres Vorgehen gegen Telefonwerbung
Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung halten Verbraucherschützer die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für nicht ausreichend. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Grundsätzlich solle jeder telefonische Vertrag erst dann gültig werden, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wird. Der Gesetzentwurf sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen vor, wie es bislang schon bei Haustür- Geschäften üblich ist. Nur bei langfristigen Verträgen – etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft – benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will. Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50 000 Euro drohen, weil das seit 2004 geltende Telefonwerbeverbot häufig missachtet wird. Wer zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro rechnen – wenn er denn identifiziert werden kann.
Angesichts der Millionengewinne böten diese Bußgelder aber kein ausreichendes «Abschreckungspotenzial», kritisierten die Verbraucherzentralen. Auch Jürgen Baier vom Call-Center-Betreiber Transcom beklagte: «Bei dem Gebaren einiger schwarzer Schafe in der Branche sind die angedachten Strafen noch nicht ausreichend.» Ob das Gesetz in der vorgesehenen Form den Bundestag und den Bundesrat passiert, ist ohnehin fraglich. Die Verbraucherminister der Bundesländer haben schon Nachbesserungsbedarf angemeldet. Ähnlich wie die Verbraucherschützer fordern sie die schriftliche Bestätigung eines telefonisch vereinbarten Vertrags. «Nachträglich kann man den zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert», sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Otmar Bernhard (CSU). Es sei besser, der Vertrag komme am Telefon gar nicht erst zustande, sondern erst, wenn der Kunde das Angebot in Ruhe durchlesen konnte. Zypries lehnt dies bislang ab, weil man dann auch jede telefonische Pizza-Bestellung schriftlich bestätigen müsse. Dieses Argument hält der vzbv jedoch für unsinnig. Schließlich sei es ein Unterschied, ob das Telefon ungewollt klingelt oder ob man selber aktiv zum Hörer greift, um ein Abendessen zu ordern. (dpa)