
Apple will Anhörung vor Nasdaq-Gremium – Aktie bleibt vorerst im Handel
Apple hat immer mehr Ärger mit seinen Aktienoptions-Problemen. Mit der Verschiebung des endgültigen Berichts für das am 1. Juli abgeschlossene dritte Geschäftsquartal verstieß Apple gegen die Notierungsbestimmungen der Technologiebörse Nasdaq. Der Mac-Hersteller will sich nun um eine Anhörung vor dem zuständigen Nasdaq-Gremium bemühen. Bis zu dessen Entscheidung blieben die Apple-Aktien an der Nasdaq notiert, teilte Apple am Freitag mit. Nach Einschätzung von Börsenkennern handelt es sich allerdings um eine Formalie, da Apple eine der meistgehandelten Nasdaq-Aktien ist.
In einer Mitteilung an die amerikanische Wertpapier- und Börsenkommission SEC erklärte Apple am Freitag, dass es zu der verzögerten Einreichung des Quartalsberichts kommen werde. Apple rechne damit, dass es «erhebliche Änderungen» in den Ergebnissen für das Quartal geben werde, «einschließlich erheblicher Erhöhungen der Firmenumsätze und -ausgaben». Apple könne keine vernünftigen Ergebnisschätzungen machen, da man wahrscheinlich die früheren Finanzausweise wegen Entlohnungsausgaben im Zusammenhang mit der früheren Gewährung von Aktienoptionen ändern müsse. Apple hatte im Juli auf vorläufiger Basis für das dritte Quartal einen Anstieg des Gewinns im Jahresvergleich um 48 Prozent auf 472 Millionen Dollar bekannt gegeben. Der Umsatz sei um 27 Prozent auf 4,37 Milliarden Dollar gestiegen. Apple konnte wegen der laufenden Aktienoptions-Untersuchung keine Schätzung über die Höhe der auf das Unternehmen zukommenden Sonderbelastungen und deren Auswirkungen auf die Steuern und Bilanzen machen, hieß es nun weiter. Das Unternehmen machte auch keine Angaben über die fraglichen Zeiträume. Apple hatte kürzlich mitgeteilt, dass man zusätzliche Beweise für «Unregelmäßigkeiten» bei der Vergabe von Aktienoptionen festgestellt habe. Es gehe bei der Untersuchung um die Gewährung bestimmter Aktienoptionen zwischen 1997 und 2001. Apple hatte betont, man könne sich deshalb nicht mehr auf die nach dem 29. September 2002 gemachten Finanzausweise sowie Gewinn- und Pressemitteilungen verlassen. Derzeit laufen behördliche und firmeninterne Untersuchungen bei mehr als 100 US-Unternehmen über das Timing von Aktienoptionen für Führungs- und Fachkräfte. Eine Option gewährt dem Besitzer das Recht, die Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es handelt sich üblicherweise um den Kurs am Tag der Optionsgewährung. Steigen die Kurse eines Unternehmens anschließend, kann der Optionbesitzer sie versilbern und die Differenz zu dem niedrigeren Ausgabekurs als Gewinn einstecken. Die behördlichen Untersuchungen bei vielen amerikanischen Unternehmen richten sich gegen die verpönte Praxis des «Backdating». Dabei wird der Optionspreis rückwirkend auf einen Zeitpunkt datiert, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. Damit steigen die Gewinne bei Wahrnehmung der Optionen, wenn der Aktienkurs anschließend anzieht. Backdating ist nicht illegal, wohl aber eine Verheimlichung dieser Praxis in den Bilanzen und Geschäftsausweisen, da hierdurch die Personalkosten erhöht und die Gewinne reduziert werden. Apple hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob es sich bei der eigenen Untersuchung um «Backdating»-Probleme bei Aktienoptionen handelt. (dpa)
ExpressCard Update für Macbook Pro
Für die Macbooks Pro hat Apple das ExpressCard Update 1.0 veröffentlicht, das ein Problem mit dem Ruhezustand lösen soll. Bestimmte Karten hätten das Macbook am Schlafen gehindert, wenn sie im ExpressCard/34-Slot eingeführt wurden. Der schmälere ExüpressCard/34-Einschub löst in den Macbooks den PC-Card-Slot ab. Das Update ist 432 KB groß und auf Apples Website erhältlich.
Intel will ATI-Übernahme durch AMD zu seiner Verteidigung nutzen
Der Chiphersteller Intel hat das US-Bezirksgericht von Dealware aufgefordert, per Verfügung Dokumente von ATI zu erhalten, die sich um die Übernahme des kanadischen Grafikchipherstellers durch den Intel-Konkurrenten AMD drehen. AMD hatte Intel im Jahr 2005 in einem Antikartellprozess verklagt und sich darin über unfaire Geschäftspraktiken beklagt, die AMD den Wettbewerb erschwerten. Intel will mit den Dokumenten nun beweisen, dass AMD sehr wohl in der Lage sei, im Wettbewerb zu bestehen. Die Beweisaufnahme im Prozess gegen Intel hatte am 15. Juni geendet, Intel begründet seinen nachträglichen Antrag damit, dass ATI und AMD die Akquise erst am 24. Juli bekannt gegeben haben.
OWC bietet Speicherupgrades für Mac Pro
Other World Computing (OWC) hat RAM für den MAc Pro in sein Angebot aufgenommen. Apples Profirechner, der auf dem Intel-Chip Xeon 5100 basiert, benötigt Arbeitsspeicher des Typs FB-DIMM 667MHz DDR2 72 Bit ECC, Speicherriegel akzeptiert die Architektur des Rechners nur paarweise. Die OWC Mac Pro Memory Upgrade Kits kommen in Paaren von Speicherriegeln mit 1 GB oder 2 GB Kapazität und kosten ab 560 US-Dollar aufwärts, maximal bieten die Upgrades 16 GB Speicher. Für die Einsendung der von Apple ab Werk verbauten RAM-Module gewährt OWC eine Inzahlungnahme von 350 US-Dollar.