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Identität von Tauschbörsen-Nutzern darf auch bei kleinen Delikten offengelegt werden

Mit einem Urteil gab der Bundesgerichtshof dem Wunsch der Musikindustrie nach: Provider müssen künftig Namen und Anschrift von Filesharern offenlegen.
Identität von Tauschbörsen-Nutzern darf auch bei kleinen Delikten offengelegt werden  (c) bittorrent.com
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