
Adobe-CEO widerspricht Jobs Gedanken zu Flash
Adobes CEO Shantanu Narayen hat auf Steve Jobs’ gestern veröffentlichte “Gedanken zu Flash” reagiert und den Ansichten des Apple-CEOs widersprochen. In einem Interview mit dem Wall Street Journal erklärte Narayen, Adobe und Apple hätten einen unterschiedlichen Blick auf die Welt der Softwareentwicklung: “Wir setzen auf Multiplattform und bleiben dabei.” Jobs’ Kritik an Flash sei falsch, wehrt sich Narayen. Entwickler würden es bevorzugen, einen Satz von Werkzeugen zu verwenden, mit dem sie für viele Plattformen Software bereitstellen könnten. Einschränkungen der Art wie sie Apple vornimmt, würden Entwickler blockieren, was sowohl für die Hersteller als auch für die Endanwender einen Nachteil bedeute. Narayen wirft Apple vor, nur zu seinem eignen Voteil handeln zu wollen: “Dass Leute unsere Technologie zur Entwicklung und Verbreitung von Software nutzen, hat Entwicklern und Anwendern geholfen. Nur hilft das Apple nicht, und deshalb kommt diese Reaktion.”
Narayen zeigt sich schließlich desinteressiert: Das iPad sei nur ein “Gerät der ersten Generation”. Es werde “enorme Innovation” im Tablet-Bereich geben, Adobe sei bereits mit mehreren Projekten in Verbindung.
Microsoft stellt Tablet-Projekt Courier angeblich ein
Microsoft entwickelt ein Tablet, dessen Prototyp letztes Jahr für Aufmerksamkeit sorgte, angeblich nicht mehr weiter. Dies will das Technik-Blog Gizmodo erfahren haben. Das Tablet mit dem Code-Namen Courier war im September letzten Jahres in Form eines Promo-Videos angeblich aus einem Leck bei Microsofts Abteilung Entertainment & Devices an die Öffentlichkeit gelangt. Das Courier sah darin aus wie ein Notizbuch, die Bedienung erfolgte über Eingabestift oder Berührungen. Die darauf laufende Software hatte mit Windows nichts zu tun, was die meisten Beobachter für die beste Idee für das Courier-Tablet hielten. Offiziell hatte Microsoft sich nie zu dem Courier geäußert. Gizmodo zitiert nun in seinem Artikel über das Ende des Courier-Projekts den für Unternehmenskommunikation zuständigen Microsoft-Vizepräsidenten Frank Shaw. DAS Courier-Projekt sei im Zusammenhang mit dem Ausprobieren und Entwicklen neuer Ideen zu sehen, man werde evaluieren, ob man es in der Zukunft verwenden könne. Derzeit bestünden jedoch keine Pläne, es zu produzieren.
Update für Aperture
Ungeachtet der Streitigkeiten um Flash auf iPhone und iPad geht bei Apple das Tagesgeschäft der Mac-Entwicklung weiter. In der Nacht hat Apple ein Wartungsupdate für die Fotografie-Workflow-Lösung Aperture bereit gestellt. Aperture 3.0.3 bringt laut Hersteller generelle Verbesserungen bei der Stabilität und Kompatibilität, insbesondere will Apple jedoch die Gesichtserkennung verbessert haben und das GPS-Tracking in der Funktion “Orte”. Fixes habe es ebenso bei Kopieren von intelligenten Alben, den Presets für Raw-Feintuning und der Stichwortsuche gegeben. Aperture 3 hatte Apple erst im Februar herausgebracht, zwei Monate später ist nun schon das dritte Wartungsupdate fällig. Das 69,4 MB große Update bietet Apple auf seiner Website zum Download an
Steve Jobs zum fünften Mal auf Time-100-Liste
Apple-CEO Steve Jobs erscheint erneut in der Liste der 100 einflussreichsten Persönlichkeiten des Magazins Time . Für Jobs ist es die fünfte Auflistung nach den Jahren 2004, 2005, 2007 und 2008, damit ist er genau so oft in der Liste erwähnt wie US-Präsident Barack Obama und die Außenministerin Hillary Rodham-Clinton. Lediglich die Showmasterin Oprah Winfrey hat mit acht Listeneinträgen mehr aufzuweisen. Jobs ist unter “Denker” kategorisiert, der Künstler Jeff Koons schreibt die dick aufgetragene Lobpreisung: Als junger Mann habe Jobs Apple zu den “Beatles der Computerwelt” gemacht. Koons, der sich selbst als den Beatle unter den Bildhauern” sieht, könne nachvollziehen, wie Jobs den “Ethos des Optimismus” der Beatles in sein eigenes Werk einbeziehe.
Googles Bildersuche verletzt keine Urheberrechte
Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden – und damit für ein Aufatmen bei allen Suchmaschinenanbietern gesorgt. Die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar blieb damit in letzter Instanz erfolglos. «Wenn wir eine Verletzung der Urheberrechte bejaht hätten, hätte es große Probleme für die Google-Bilder-Suche gegeben», meinte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. (Az.: I ZR 69/08 – Urteil vom 29. April 2010) Die Reaktionen der Internetbranche bestätigten diese Einschätzung. Nach Ansicht des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft bietet das Urteil den Betreibern von Suchmaschinen mehr Rechtssicherheit. «Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt», hießes vom Hightech-Verband Bitkom.
Die Künstlerin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder gezeigt werden. Diese Minibilder heißen in der Branche «Thumbnails», weil sie häufig nicht größer als ein Daumennagel sind. Mit Verweis auf ihre Urheberrechte verlangte die Frau eine Unterlassung. Dafür sahen die BGH-Richter jedoch keine Grundlage. Nach ihrer Ansicht hat die Malerin letztlich selbst eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben – weil sie eine eigene Internetseite betreibt. Dort sind auch die Werke der Frau zu sehen.
Sie habe den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal ermöglicht, so die Karlsruher Richter. Schließlich hätte sie auch die technische Möglichkeit gehabt, dies zu verhindern. Betreiber von Portalen und Homepages können in einer Datei auf ihrem Server (robot.txt) festlegen, ob und welche Bereiche ihres Webangebotes von den Softwarerobotern der Suchmaschinen durchkämmt werden dürfen. Die Künstlerin hatte Google aber nicht mit dieser Methode ausgesperrt. Unter diesen Voraussetzungen konnte Google laut Urteil von der Einwilligung der Künstlerin ausgehen – auch ohne eine «rechtsgeschäftliche Erklärung».
Diese Sicht stießauch bei Fachjuristen auf positives Echo: «Das ist ein gutes Urteil», sagte der Medienrechtler Thomas Hoeren aus Münster der Nachrichtenagentur dpa. «Wer im Netz unterwegs ist, muss Google hinnehmen», meinte der Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Google sei mit bestimmten Funktionalitäten wie seiner Suchmaschine schon seit Jahren im Internet – dies müssten Nutzer bei der Planung einer Homepage einkalkulieren.
Der BGH ging aber noch weiter: Suchdienste können auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Bilder auf ihrer Trefferliste zeigen, die nicht der Urheber selbst ins Netz gestellt hat. «Jemanden wie Google trifft auch dort zunächst keine Haftung», erklärte Richter Bornkamm. Diese käme erst dann in Betracht, wenn der Betreiber der Suchmaschine wisse, dass bei seinen gespeicherten Informationen eine Verletzung der Urheberrechte vorliegt. Will jemand also partout seine Werken nicht im Netz haben, muss er Google & Co davon in Kenntnis setzen – und die entsprechenden Inhalte sind zu entfernen.
Mit dieser Auffassung orientiere sich der BGH an der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce), begründeten die Richter. Damit sei die bei Google übliche Praxis von entsprechenden EU-Richtlinien gedeckt. (dpa)