
100.000 Programme im App Store
Apple hat bekannt gegeben, dass inzwischen 100.000 Apps für das iPhone und den iPod Touch erhältlich sind. “Der App Store, mit jetzt über 100.000 verfügbaren Anwendungen ist eindeutig das Unterscheidungsmerkmal für Millionen von iPhone- und iPod-Touch -Kunden auf der ganzen Welt,” sagt Philip Schiller, Apples Marketingchef. Das iPhone ist mittlerweile in 77 Ländern erhältlich und macht inzwischen etwa ein Viertel des Umsatzes von Apple aus.
Als der App Store im Juli 2008 online ging, gab es etwa 750 Apps zum Download. Am ersten Wochenende gab es laut Apple zehn Millionen Downloads In kürzester Zeit schoss das Angebot in die Höhe. Ende 2008 waren es bereits 10.000 App und 500 Millionen Downloads. Im April 2009 erreichte Apple eine Milliarde Downloads.
Heute meldet Apple, dass es inzwischen über zwei Milliarden Downloads aus dem App gegeben habe. Insgesamt gibt es weltweit über 40 Millionen Nutzer des iPhone oder iPod Touch.
Beatles veröffentlichen Remastered-Box auch als MP3
Die Plattenfirmen EMI und Apple Corp (nicht mit Apple verwandt) haben bekannt gegeben, dass man die im September veröffentlichte, neu abgemischte “Beatles Box” mit dem Gesamtkatalog des Beatles-Werkes bald auch als komprimierte Audiodateien kaufen kann. Dennoch bleiben die Beatles-Erben ihrem Grundsatz treu, die Musik der Liverpooler Band nicht als Download anzubieten: Die Musik wird auf einem USB-Stick geliefert.
Der USB-Stick steckt in einem Gehäuse, das einen grünen Apfel darstellt und enthält die Stereoversion der Lieder als MP3 und verlustfreies FLAC. Zusätzlich gibt es 13 Dokumentationsvideos auf dem 16-GB-Stick. EMI verlangt 280 US-Dollar dafür (190 Euro). Die CD-Box kostet in etwa ähnlich viel, ist in den USA sogar deutlich günstiger. Zudem ist die USB-Ausgabe auf nur 30.000 Exemplare limitiert und dürfte schnell ausverkauft sein.
Schüler-VZ-Datenklau: Anwalt bestreitet Erpressungsversuch
Nach dem “Datenklau” beim Internet-Netzwerk Schüler VZ hat der Anwalt des 20-Jährigen, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm, den Vorwurf der versuchten Erpressung zurückgewiesen. Seinem Mandanten sei “ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden”, erklärte Rechtsanwalt Ulrich Dost am Mittwoch in einer Mitteilung.
“Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste”, argumentierte Dost. Es stelle sich die Frage, ob das Unternehmen seinem Mandaten “Schweigegeld angeboten” habe, um das Bekanntwerden der Sicherheitslücken zu verhindern.
Der aus Erlangen in Bayern stammende 20-Jährige soll persönliche Daten von mehr als einer Million Nutzern aus Schüler VZ kopiert und versucht haben, damit 80.000 Euro von den Betreibern zu erpressen. Er hatte am vergangenen Wochenende in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Plötzensee Selbstmord begangen. Der Anwalt des Schülers geht davon aus, dass ein Freispruch seines Mandanten durchaus zu erwarten gewesen wäre. Er weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen “Datenklaus” ermittelt habe, sondern wegen der Erpressung. Das Speichern der öffentlichen Daten sei nicht strafbar, so Dost (die mutmaßliche Weitergabe der Daten an Dritte könnte jedoch strafbar sein. Anm. d. Red).
Die Betreiber der VZ (Verzeichnis)-Netzwerke wiesen die Anschuldigungen zurück. “Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos”, schreibt VZ-Netzwerke-Chef Markus Berger-de León im Unternehmens-Blog. Die Beurteilung und Handhabung des Falls liege bei den zuständigen Behörden. Die VZ-Netzwerke betreiben neben Schüler VZ auch Studi VZ und Mein VZ. Sie sollen insgesamt rund 15 Millionen Mitglieder haben. (dpa, pw)