Anfang März wurde im Bundestag das Leistungsschutzrecht mit knapper Mehrheit angenommen . Es gestattet Ihnen zwar die kostenlose Nutzung kleinster Textteile – etwa, wenn Sie auf Ihrer Webseite oder bei Facebook auf einen Artikel auf macwelt.de, iphonewelt.de oder ipadwelt.de verlinken. Doch ist vom Bundestag nicht geklärt worden, wie lange diese Textausschnitte sein dürfen. Experten sehen darum bereits eine Klagewelle von den Verlagen über das Internet rollen.
Lieber Leser, von uns wird es mit Sicherheit keinerlei Klagen oder Abmahnungen geben, wenn Sie nur unter Verwendung der Artikel-Überschrift und des Vorspanns auf einen Artikel auf macwelt.de, iphonewelt.de oder ipadwelt.de verlinken. Ob Sie das nun auf Facebook, Ihrer Webseite, Ihrem Blog oder bei Twitter tun, macht für uns keinen Unterschied. Sie dürfen auch gerne aus dem Artikel-Text zitieren und den ersten Absatz übernehmen. Solange Sie nicht den kompletten Artikel oder große Teile daraus ohne Rücksprache mit uns veröffentlichen, freuen wir uns im Gegenteil sogar über Ihre Erwähnung samt Link auf macwelt.de, iphonewelt oder ipadwelt.de.
Völlig unproblematisch sind beispielsweise Text-Schnipsel wie in unseren RSS-Feeds.