Apples iPhone-Werbung darf nicht mehr gezeigt werden
In Großbritannien darf der Werbespot für das iPhone 3g nicht mehr gezeigt werden, der die Internetfähigkeiten des Mobiltelefons hervorhebt. Der Spot sagt, dass man mit dem iPhone immer “das ganze Internet” dabei habe. Dies sei irreführende Werbung, enschied die “Advertising Standards Authority”. Der Grund hierfür: Da der iPhone-Browser weder Flash noch Java unterstützt, seien dies nicht alle Internetfunktionen.
Durch die Werbung würde suggeriert, dass man Webseiten so angezeigt bekäme wie auf dem Rechner, was nicht immer der Fall wäre. Der Spot solle deshalb nicht mehr gezeigt werden. Dies ist die gleiche Werbung, die auch in Deutschland gezeigt wurde. Der Werbespot kann auf Youtube angesehen werden.
Raumstation ISS fängt sich einen Virus
In der Internationalen Raumstation ISS wurden auf mehreren Laptops Schadsoftware gefunden. Dabei handele es sich um einen Wurm, der dafür programmiert wurde, Passwörter von Onlinespielen zu erkundschaften. Die NASA gibt an, dass keinerlei Gefahre bestanden habe. Bei den befallenen Rechner handele es sich laut der Raumfahrtbehörde um Systeme, die für Experimente und den E-Mailverkehr zuständig seien.
Gefahr habe nicht bestanden, es sei jedoch unklar, wie der Wurm auf die ISS gelangt ist. Sprecherin Kelly Humphries ab an, dass ähnlches bereits zuvor vorkam.
Jugendschutzverstöße im Internet auf einem neuen Höchststand
Filme von Hinrichtungen, frei zugängliche Pornos oder rechtsradikale Beiträge: Die zentrale Kontrollstelle für den Jugendschutz im Internet hat eindringlich einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche im weltweiten Netz angemahnt. Im vergangenen Jahr habe die Kontrollstelle einen neuen Höchststand bei Verstößen gegen den Jugendschutz registriert, teilte jugendschutz.net am Mittwoch in Mainz mit. Insgesamt seien 2883 solcher Fälle erfasst worden. Das entspreche einem Plus von zehn Prozent verglichen mit 2006. “Das ist ein Phänomen, das wir seit längerem beobachten”, sagte Friedemann Schindler von jugendschutz.net. Dabei handelte es sich vor allem um pornografische Seiten, die mit 52 Prozent den weitaus größten Anteil an den beanstandeten Angeboten ausmachten. Rechtsextreme Propaganda fiel dabei mit 14 Prozent ins Gewicht.
Seit mittlerweile zehn Jahren spüren Schindler und seine knapp 20 Mitarbeiter in Mainz jugendgefährdende Inhalte im Internet auf. Ihr Job ist nicht einfach: Das Anschauen entsetzlicher Fotos und Videos gehört zum Alltagsgeschäft des Teams. Ihre Aufgabe ist unter anderem, die Seiten zu dokumentieren – damit sie möglichst rasch aus dem Internet verschwinden oder zumindest dem freien Zugriff von Kindern und Jugendlichen entzogen werden. Doch nicht nur einschlägige Seiten gefährden aus Sicht der Experten Kinder und Jugendliche. Auch Online-Netzwerke wie etwa SchülerVZ, Facebook oder Youtube seien nicht ungefährlich. Gerade in diesen Angeboten des sogenannten Web 2.0 würden offenkundig die gleichen Fehler gemacht wie bei älteren Angeboten, sagte Schindler. Die wichtigste Aufgabe sei es, vor allem Betreiber auf ihre eigene Verantwortung hinzuweisen.
Oft würden “Jugendschutzaspekte zu wenig mitbedacht”. Doch auch Eltern müssten sich die Gefahr bewusster machen, die etwa die Preisgabe eigener Daten im Netz berge. Die interaktiven Seiten seien eine Herausforderung für den Jugendschutz, da unzählige Teilnehmer eigene Inhalte auf diesen Seiten veröffentlichen könnten. Hier lauerten auch Gefahren, etwa durch mögliche Belästigungen seitens anonym schreibender Erwachsener, die sich als Kinder ausgeben. “Häufig ist es für Eltern schwer, ihrer Verantwortung nachzukommen”, sagte Schindler. “Für Eltern ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Angebote ihre Kinder nutzen.” Neben eigenen Recherchen nehmen die jugendschutz.net-Mitarbeiter Hinweise von außen entgegen – auch anonym. “Die Zunahme der Hinweise deutet darauf hin, dass sich mehr Menschen Sorgen machen.” (dpa)
Wenn Gratis-Angebote etwas kosten
Wer für ein vermeintliches Gratis-Angebot im Netz plötzlich zahlen soll, muss sich selten um sein Geld sorgen. Immer wieder stellen unseriöse Anbieter solche Forderungen – und berufen sich etwa auf Preishinweise, die irgendwo auf ihrer Website versteckt sind. Diese Forderungen seien in den meisten Fällen unberechtigt, so die eCommerce-Verbindungsstelle der Organisation Euro-Info-Verbraucher aus Kehl (Baden-Württemberg). Schon zwei Gerichte hätten geurteilt, ein versteckter Preishinweis könne unwirksam sein, wenn naheliegend ist, dass er dem Verbraucher bewusst vorenthalten wurde (Amtsgericht München, Az.: 161 C 23695/06; Amtsgericht Hamm, Az.: 17 C 62/08).
Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass künftig ein Gericht anders entscheidet. Trotzdem sollten Verbraucher, der von Gratisangeboten üusgegangen sind, gegenüber den Anbietern unter Hinweis auf die beiden Urteile den Vertragsschluss bestreiten. Notfalls fordern sie die Anbieter auf, diesen zu beweisen. Umgekehrt ist der Verbraucher nicht in der Pflicht, einen Beweis zu erbringen. Besteht das Recht auf Widerruf, sollte davon zusätzlich gebraucht gemacht werden. Ein neues Merkblatt von Euro-Info-Verbraucher dreht sich um Online-Abo-Fallen wie diese. Zu finden ist es unter www.ecom-stelle.de unter der Überschrift “Vorsicht Falle!”.
Neue Versionen von Photoshop Elements und Premiere Elements
Adobe hat Neuauflagen seiner Bildbearbeitungs- und Videoschnitt-Programme für Hobbynutzer angekündigt: Photoshop Elements 7 und Premiere Elements 7 sind jeweils von Oktober an zu haben – einzeln oder im Paket. Das teilt der Hersteller in München mit. Photoshop Elements bringt etwa den neuen “Smart Brush” mit – ein Werkzeug, mit dem sich Effekte in nur einem Schritt an jeder Stelle des Bildes anwenden lassen. Zu den Neuheiten bei Premiere Elements zählt, dass nun auch das Format AVCHD unterstützt wird. Im Paket kosten die beiden Programme rund 150, einzeln jeweils 100 Euro. Über eventuelle Mac-Versionen gibt es jedoch noch keine Details.
AAPL: Aufwärtstrend hält an
Apples AKtienkurs kann den leichten AUfwärtstrend der letzten Tage fortsetzen. Gestern lag Apple mit 1,03 Dollar im Plus, als die Nasdaq schloss. Das ist eine Steigerung von rund 0,6 Prozent und hebt den Wert auf 174, 67 Dollar. In Frankfurt zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier legte die AAPL um 0,6 Prozent zu. DIes ergibt ein Plus von 71 Cent. Damit liegt der aktuelle Kurs bei 119,21 Euro.