
Bericht: Apple entwickelt Tablet-PC
Apple steht mitten in der Entwicklung eines eigenen Tablet-PC, berichtet Cnet unter Berufung auf Quellen bei Asus . Die taiwanische Firma Asus hat demnach bereits den Vertrag an Land gezogen, diese neuen flachen Computer zu fertigen, die eine komplette Neuentwicklung darstellen und nicht etwa auf derzeitig verfügbaren Asus-Modellen basieren. Über den genauen Entwurf sind noch keine Einzelheiten bekannt, jedoch beinhalten alle bis heute hergestellten Touchscreen-Geräte von Apple sowohl eine auf Mobil-Geräte zugeschnittene Version von Mac-OS X als auch eine Multi-Touch-Anzeige. Auch das Freigabedatum steht noch nicht fest, die Neuigkeiten deuten alle auf nächstes Jahr hin.
Diese Informationen sind noch unbestätigt, stammen jedoch aus einer seriösen Quelle und passen perfekt in die Fertigungs-Historie von Asus. Asus baut auf Vertragsbasis Notebooks für eine ganze Reihe von Firmen und wurde schon öfter von Apple beauftragt, bestimmte Modelle der mobilen Macs zu fertigen, inklusive der Macbooks. Eine weiterer Vorschlag Ende September von Appleinsider regte an, dass eine Neuauflage des Newton einem größeren iPhone mit einem mehr Daten-zentrierten Design ähneln wird. Weder Apple noch Asus haben zu diesen Forderungen Stellung bezogen.
Bundesstaat Oregon klagt gegen Verfügung der RIAA
Der Generalstaatsanwalt des Bundestaates Orgeon hat gegen eine vom US-Musikverband RIAA verfügte Anordnung geklagt, nach der die Universität von Oregon die Namen von 17 Nutzern illegaler Tauschbörsen übergeben müsste. Generalstaatsanwalt Hardy Myers sieht in der am Bezirksgericht von Kalifornien im Namen der staatlichen Universität eingereichten Gegenklage die einzige Maßnahme, ein technisches und administratives Problem bei der Ermittlung der Namen der vermeintlichen Musikpiraten zu lösen. Die von der RIAA ausgehändigten 17 IP-Nummern der Tauschbörsennutzer seien nicht in allen Fällen eindeutig Individuen zuzuordnen, fünf der Anschlüsse führten zu von jeweils zwei Studenten bewohnten Zimmern. Nähere Login-Informationen habe man nicht, weswegen man die IP-Adressen nicht eindeutig Nutzern zuordnen könne. Auch in den anderen Fällen sei nicht klar, ob der Bewohner des Zimmers auf die Tauschbörse zugegriffen habe oder etwa ein Besucher. In neun der fälle hätten die Beschuldigten zwar das drahtlose Netz der Universität genutzt und sich mit Namen identifiziert, die Bildungsanstalt sieht dies jedoch nicht als Beweis, dass der Inhaber des Accounts auch selbst das Urheberrecht verletz habe. Um die Musikpiraten auf dem Campus ausfindig zu machen, müsste die Universität also eigene Nachforschungen anstellen. Stephanie Soden, Sprecherin des Justizministeriums von Oregon, kritisiert gegenüber der Macworld die Vorgehensweise der RIAA. Diese würde nur zu allgemeine Informationen über Urheberrechtsverletzer ermitteln und herausgeben und zu viel auf die Universität abwälzen. Diese habe aber keine Kapazitäten für die Strafverfolgung frei.
Die Klage der Universität wird Kreise ziehen, meinen Rechtsexperten. Der New Yorker Anwalt Ray Beckerman, der Angeklagte Tauschbörsennutzer in ihren Fällen gegen die RIAA verteidigt, rechnet damit, dass andere Universitäten und Colleges bald nachziehen werden. Die RIAA beliebt hingegen gelassen. Dies sei weder der erste noch der letzte versuch, eine Verfügung anzugreifen, meinte eine Sprecherin. Die Richter hätten jedoch meist im Sinne der Musikindustrie entschieden.
iMac Software Update 1.2.1 stiftet Verwirrung
Vor wenigen Tagen hat Apple das “iMac Software Update 1.3” für die Aluminium-Baureihe der iMacs mit 2,0, 2,4 und 2,8 Gigahertz Prozessor veröffentlicht. Das Update erschien in zwei Versionen für Mac OS X 10.4.10 und Mac OS X 10.5. Mittlerweile aber hat der Mac-Hersteller die Tiger-Version durch ein neues iMac Software Update 1.2.1 ersetzt. Verwirrung stiftet dabei die Beschreibung der Aktualisierung: Laut Apple nämlich soll sie sich an alle Anwender richten, die nach dem Aufspielen von Mac OS X 10.5 (sic!) und dem letzten iMac Software Update 1.2 Probleme bei der grafischen Darstellung von Inhalten haben. Zudem soll es die Performance und Stabilität von grafikintensiven Spielen verbessern. Es ist davon auszugehen, dass es sich um einen Beschreibungsfehler handelt und Apple ausschließlich Tiger-Anwender meint. Bislang scheint den Fehler in Cupertino allerdings allerdings noch niemand bemerkt zu haben – im Zweifelsfall spricht das Auftauchen des Updates in der Softwareaktualisierung dafür, dass ein Anwender die Aktualisierung auch benötigt.
T-Mobile: Keine Bandbreitenbegrenzung für das iPhone – vorerst
Apples deutscher Exklusiv-Provider für das iPhone räumt mit Missverständnissen auf: “Vorerst gibt es für unsere iPhone-Kunden keine Bandbreitenbegrenzung”, so ein Unternehmenssprecher gegenüber macnews.de. Wenn am kommenden Freitag die ersten Kunden hierzulande das Superhandy aktivieren, müssen sie nicht befürchten, innerhalb weniger Tage von Breitband- auf Schmalband-Verkehr umgeschaltet zu werden. Zwar sehen die Vertragsbedingungen so einen Einschnitt vor, von dieser juristischen Möglichkeit will das Unternehmen allerdings zunächst nur im Missbrauchsfall Gebrauch machen.
Die Aufregung um eine Bandbreitenbegrenzung wie vergangene Woche berichtet war groß: T-Mobile wolle iPhone-Kunden, die ihr Datentransfervolumen ausgereizt haben, den Hahn zu drehen und nur noch schmalbandigen Datenverkehr wie in alten Modem-Zeiten zulassen. Die zugekniffene Leitung hätte dann 64 Kilobit pro Sekunde im Download und magere 16 kBit/s im Upload zugelassen – anstatt der 220 kBit/s, die das EDGE-Netz zulässt. Jetzt können zukünftige iPhone-Surfer aufatmen: “Zum Produktstart ist die Bandbreitenbegrenzung nicht aktiv”, so Unternehmenssprecher Alexander von Schmettow. Damit folgt T-Mobile dem Vorbild von O2 in Großbritannien. Gegenüber macnews.de bedauert von Schmettow die unglückliche Formulierung, die in den Vertragsbedingungen Einzug gehalten hat, und versucht, das Juristen-Deutsch geradezurücken: “Wir wollen dem möglichen Missbrauch vorbeugen und deshalb behalten wir es uns vor, in solchen Fällen die Bandbreite zu reduzieren. Die Mehrzahl unserer Kunden wird in der Realität von dieser Klausel nicht getroffen.” Als Missbrauch wertet T-Mobile etwa das massenhafte Versenden von Werbemails, auch die intensive Nutzung von Tauschbörsen ist ein denkbarer Missbrauchs-Kandidat. Dabei ist solch eine Internet-Nutzung mit dem iPhone gar nicht möglich, fehlt dem Gerät doch die Funktion eines Funkmodems, wie es die meisten anderen Mobiltelefone aufweisen. Von Schmettow verweist auf vergleichbare Vertragsbedingungen die Internet-Tarife der web’n’walk-Familie. Die Quasi-Flatrate mit 5 Gigabyte monatlichem Transfervolumen sei ebenfalls an den “fairen” Gebrauch gebunden, bei dem deutlich schnelleren Funkstandard UMTS und HSDPA das Erreichen des Volumens aber auch wahrscheinlicher. Im Hinblick auf Programme von Drittanbietern, die mit dem Software-Entwichlungskit für das iPhone ab Februar möglich werden, will sich die Mobilfunksparte der Deutschen Telekom aber absichern. “Nachträglich können wir unsere Vertragsbedingungen nur schwer ändern, darum ist der entsprechende Passus bereit jetzt vorhanden”, erklärt der T-Mobile-Sprecher. Zudem könne man nicht den Datenverkehr eines jeden iPhones überwachen – “und das wollen wir auch gar nicht” -, vielmehr werde T-Mobile bloß stichprobenartig die Transfervolumina überprüfen. Die drei Tarifmodelle zu Grundpreisen von 49, 69 und 89 Euro sehen die Datennutzung im Inland via EDGE und über die Telekom-Hot-Spots vor, von der Datendrosselung im Kleingedruckten ab 200, 1000 bzw. 5000 MB pro Monat über sein Mobilfunknetz nimmt der Provider nun vorerst Abstand. Daneben inkludieren die Tarife 100, 200 oder 1000 Gesprächsminuten in alle deutschen Netze sowie 40, 150 oder 300 Kurzmitteilungen, jede weitere SMS kostet 19, jede weitere Gesprächsminute 39 Cent, nur im 89-Euro-Tarif Complete XL ist sie 10 Cent günstiger. Die Vertragslaufzeit liegt wie in Deutschland üblich bei 24 Monaten, die erstmalige Aktivierung kostet 25 Euro.
Seagate entschädigt Kunden wegen ungenauer Gigabyte-Angaben
Für den Festplattenhersteller Seagate wird es ungemütlich: Das Unternehmen hat sich außergerichtlich geeinigt allen Kunden, die in den letzten sechs Jahren eine Festplatte des Konzerns in den USA gekauft haben zu entschädigen. Laut der Macworld UK reichten Michael Lazar und Sarah Cho 2005 Klage gegen Seagate ein. Beide hatten eine Festplatte des Konzerns gekauft und klagten, dass die Platten weniger Speicherkapazität aufweisen als der Hersteller verspricht. Hintergrund ist die in der Branche übliche Berechnung der Festplattenkapazität im Dezimalsystem. Demnach entspricht eine Milliarde Bytes einem Gigabyte. Nach dem vom Betriebssystem verwendeten Binärsystem entspricht ein Gigabyte jedoch 1,07 Milliarden Bytes. Daraus ergibt sich eine Differenz von sieben Prozent und um diese sieben Prozent fühlten sich die Kläger betrogen. Am 7. Februar 2008 findet vor dem Kammergericht in San Franzisko eine Anhörung statt in der der Vergleich abgesegnet wird. Jeder Kunde der im Zeitraum vom 22. März 2001 und 31 Dezember 2005 eine Seagate-Festplatte erworben hat, bekommt einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet. Kunden, die sich eine Festplatte zwischen Januar 2006 und September 2007 gekauft haben, erhalten ein kostenloses Datensicherungsprogramm. Insgesamt seien 6,2 Millionen Datenträger betroffen. Festplatten die in Rechnern verbaut sind, sind von der Klage jedoch ausgenommen: Die Platten muss der Käufer seperat erworben haben.
Techshell gibt Gummi
Techshell bietet die gleichnamigen farbigen Schutzhüllen für Macbooks, MacBook Pros und PowerBook Laptops nun auch in gummierter Ausführung an. Je nach Größe variiert der Preis zwischen 60 und 80 US-Dollar. Die Schutzhülle Techshell wird aus Dura-Flex gefertigt – gemäß dem Hersteller dem gleichen transparenten Material, das auch für kugelsicheres Glas eingesetzt wird. Die Hüllen schützen die Außenseiten des Macbooks vor Verkratzen, Verschmutzen oder Beschädigung. Dabei sind sie so ausgelegt, dass alle Schnittstellen des Laptops jederzeit zugänglich bleiben.
Die neuen „gummierten“ Versionen der Techshell Schutzhüllen sind mit einer speziellen gummihaltigen Farbe über dem stabilen Dura-Flex-Kern bezogen und sind derzeit in den Farben Feuerrot, Neonpink, Marineblau und Schwarz verfügbar.