Wer beim Teleshopping oder Bestellhandel per Telefon, Fax oder Computer bei Nichtgefallen Waren zurückschickt, soll künftig bis zu einem Kaufwert von 80 Mark die Rücksendekosten selbst tragen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat diesen
Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses.
Die Länder hatten bei dem vom Bundestag beschlossenen Fernabsatzgesetz vor allem Nachteile für den Buchhandel befürchtet und deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen. In dieser Branche werden heute fünf bis zehn Prozent aller Bestellungen wieder zurückgeschickt. Der jetzt beschlossene Kompromiss soll jedoch für alle Versandgeschäfte gelten.
Kerngedanke des neuen Fernabsatzgesetzes ist ein verbesserter Verbraucherschutz durch eine EU-weite Rechtsanpassung. Danach können Kunden per Telefon oder Computer bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben. dpa/ab