Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat Falle T-Mobile eine einstweilige Verfügung gegen Sipgate erwirkt: Der Voice over IP-Anbieter darf zur Zeit seine Lösung nicht mehr bewerben und zieht aus diesem Grund seine Software zurück. Sipgate prüft nun seinerseits rechtliche Schritte. Fast zur gleichen Zeit hat das Landgericht Hamburg dagegen für Sipgate entschieden und den Widerspruch von T-Mobile abgelehnt. Der Mobilfunkbetreiber darf auch weiterhin seinen iPhone Complete-Tarife nicht mit “Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” bewerben . Abschließende Entscheidungen stehen in beiden Fällen noch aus.
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Sipgate vor Gericht: Zur Zeit kein VoIP-Download fürs iPhone
In diesem Verfahren geht es darum, ob VoIP auf dem iPhone erlaubt ist. Ein weiteres Verfahren klärt, ob die iPhone-Tarife eine Flatrate sind