
Die Arbeit mit Schriften ist das tägliche Brot der Gestalter. Dabei müssen sich viele Grafiker eingestehen, dass sich im Laufe der Jahre fast unbemerkt eine große Menge an Fonts auf dem Mac angesammelt hat, über deren Herkunft und Lizenzen man keine Aussage machen kann. Man muss jedoch nicht unbedingt selbst eine Schrift erstellt haben, um den nötigen Respekt vor der Kreativität, Zeit und Kompetenz des Typografen zu haben – den man letztlich durch eine ordentliche Schriftlizenz beweist. Tatsächlich sind nicht alle Gestalter mit den Regeln und Umgangsformen für einen rechtmäßigen Einsatz von kostenpflichtigen Fonts vertraut. Spätestens seit Einführung der Technologie @Fontface ist häufig unklar, ob, wann und wie viel der Einsatz von Schriften im Web kostet. Wir haben die Fakten recherchiert.
Kosten alle Schriften Geld?
Nein, es gibt auch kostenlose Schriften. Als Freeware werden alle Schriften bezeichnet, die völlig kostenlos sind, was aber nicht bedeutet, dass es keine Einschränkungen gibt. Das Copyright-Recht verbleibt auch hier beim Schriftgestalter. Genaueres findet man in den – sehr unterschiedlichen – Nutzungsbedingungen. Häufig wird beispielsweise eine private Nutzung der Fonts erlaubt, ein kommerzieller Einsatz hingegen nicht; die Bearbeitung und Weitergabe der Schrift ist ebenfalls oft verboten. Bei der sogenannten Donationware bittet der Schriftdesigner zudem um eine freiwillige Spende.
Was ist ein Open-Source-Font?
Bei einem Open-Source-Font handelt es sich um einen kostenlosen Font mit einer offenen oder freien Lizenz. Diese Lizenzen müssen von einer Organisation, der Open Source Initiative, anerkannt werden. Die Nutzungsbedingungen von Open-Source-Fonts erlauben die Nutzung der Schrift auch für kommerzielle Zwecke sowie auch deren Bearbeitung, was sie von den normalen Freefonts unterscheidet.
Was bedeutet der Erwerb einer kostenpflichtigen Schrift?
Ähnlich wie bei Software ist man nicht Eigentümer der Schrift, sondern erwirbt lediglich das Nutzungsrecht daran. Die Nutzungsmöglichkeiten sind nicht unbeschränkt – die Nutzungsrechte sind in einer sogenannten EULA (End User License Agreement) festgehalten und können sich von Schriftanbieter zu Schriftanbieter stark unterscheiden. Wer sich also eine Schrift bei Anbieter A lizenzieren lässt, hat nicht automatisch die gleichen Rechte an der Schrift wie bei der Lizenzierung der Schrift bei Anbieter B.
Darf ich Schriften weitergeben?
Nein. Schriften werden für eine einzelne Person oder eine Firma lizenziert und dürfen auch nur von diesen Lizenznehmern installiert werden. Das Verleihen oder Weitergeben an Dritte ist untersagt, unabhängig davon, ob es sich um einen kommerziellen oder privaten Zweck handelt.
Darf man Schriften an einen Dienstleister zur Ausbelichtung oder zum Druck mitgeben?
Manche Anbieter wie zum Beispiel Linotype und URW++ erlauben eine Weitergabe ihrer Schrift an ein kommerzielles Belichtungsstudio ausschließlich für den Druck. Soll das Belichtungsstudio noch Veränderungen oder Modifikationen vornehmen, muss es eine eigene Lizenz aufweisen. Genauere Infos findet man in der EULA. Adobe hingegen unterbindet die Weitergabe an einen Druckdienstleister, in diesem Fall muss man ein PDF oder eine Postscript-Datei mit eingebetteter Schrift weitergeben.
Wer ist Lizenznehmer? Der Auftraggeber oder der Designer?
Häufig erwirbt ein Designer beziehungsweise eine Agentur oder Druckerei eine Schrift, die er für den Auftrag seines Kunden benötigt. Lizenznehmer ist immer derjenige, der die Schrift auf seinem Rechner installiert. Also ist auch in diesem Fall der Designer beziehungsweise die Agentur der Lizenznehmer.
Kann die Agentur dem Kunden Lizenzkosten berechnen?
Ob und wie die Agentur die Kosten mit dem Kunden verrechnet, bleibt ihm überlassen. Wenn die Agentur die Kosten nicht selbst übernehmen möchte, kann sie sie entweder als separaten Posten deklarieren oder innerhalb der Arbeitsstunden weitergeben.
Wem gehört die Lizenz, wenn ein Kunde die Lizenzierungskosten übernimmt?
Die Art der Abrechnung zwischen Kunde und Agentur hat auf die Lizenzen und Nutzungsrechte keinen Einfluss. Die Schrift beziehungsweise dessen Lizenz bleibt in den Händen der Agentur. Das heißt, dass die Agentur die Schriften weiterhin und auch für andere Kunden verwenden darf. Gleichzeitig bedeutet es auch, dass der Kunde nach abgeschlossenem Auftrag kein Anrecht auf die Schriftlizenz hat.
Darf die Agentur eine Schrift an den Kunden weitergeben, wenn der Kunde sie über die Rechnung bezahlt hat?
Auf keinen Fall. Lizenzinhaber ist nach wie vor die Agentur, die die Schrift für eine bestimmte Anzahl von Rechnern lizenziert hat. Mit einer Weitergabe der Schrift würde die Agentur gegen die Nutzungsrechte verstoßen.
Darf ein Selbständiger für einen Auftrag die Schriften des Auftraggebers verwenden?
Nein. Bei Schriften, die von der Agentur erworben wurden, steht im Vertrag die Agentur als Lizenznehmer. Somit darf die Agentur die Lizenzen auch nicht an Freie weitergeben, sondern nur auf ihren eigenen Rechnern installieren.
Auf wie vielen Rechnern darf eine Schrift installiert werden?

Bei den meisten großen Anbietern wie Fontshop, Linotype , Adobe oder URW++ dürfen Schriften auf maximal fünf Rechnern installiert werden; die genauen Angaben unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und lassen sich in den jeweiligen Nutzungsbedingungen nachlesen. Einige Anbieter haben Schriftlizenzerweiterungen im Programm. So bietet beispielsweise Adobe die Font-Folio-Lizenz an, mit der die Schriften auf bis zu zwanzig Rechnern verwendet und auf zwei Drucker herunter geladen werden können.
Dann muss ich als freier Grafiker alle Schriften, die ich für die Agentur brauche, selbst kaufen?
Ja. Wie die monetäre Regelung dafür aussieht, ist natürlich vom Zusammenspiel zwischen dem Selbstständigen und der Agentur abhängig.
Und was ist, wenn ich als freier Grafiker vor Ort an meinem eigenen Rechner arbeite?
Auch dann dürfen weder Software noch Schriften genutzt werden, da der Lizenznehmer immer noch die Agentur ist, bei der der Selbstständige nicht angestellt ist.
Kann ich Lizenzen ändern beziehungsweise übertragen?
Bei Namensänderungen der Firma oder der Privatperson lassen sich Lizenzen umschreiben. Werden zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet, kann man in der Regel die Lizenzen problemlos erweitern. Entsprechende Anträge erhält man von den Anbietern.
Wie verhält es sich bei Schriften von Webfont-Services?
Viele Webfont-Services bieten die Webschriften nicht zum Download an, sondern ermöglichen deren Verwendung in einer Website. Dabei bleibt die Schrift aber auf dem Server des Service-Anbieters. Die Zahlmodelle von Webfont-Services sind sehr unterschiedlich, in der Regel rechnen aber alle monatlich ab. Bei manchen Services ist der Preis von Seitenaufrufen oder der Bandbreite abhängig, bei anderen richten sich die Preise ausschließlich nach der verwendeten Schrift oder der Schriftkategorie.
Darf ich mit einer rechtmäßig erworbenen Schrift ein Logo erstellen und dieses vertreiben?
Ja, die Schriftbenutzung in Logos ist erlaubt, auch wenn sie professionell vertrieben werden.
Darf ich eine gekaufte Schrift modifizieren?

Auch hier gibt es keine allgemeingültige Regel – Linotype, Fontshop und URW++ unterbinden die Modifikation, letzerer mit Ausnahme der Konvertierung in das Format EOT; Adobe hingegen erlaubt das Modifizieren.
Darf ich alle Schriften eines Layouts in ein PDF einbetten?

Auch dies ist in der EULA des jeweiligen Schriftanbieters geregelt. Häufig darf der Lizenznehmer Schriften in das PDF einbetten mit der Einschränkung, dass der Empfänger die Schrift nicht zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann. Fontshop beispielsweise erlaubt das Einbetten von Schriftuntergruppen; URW++ hingegen bietet für solche Zwecke eine erweiterte Lizenz an.
Wie verhält es sich mit Schriften im Internet?
Auch hier ist es üblicherweise so, dass die Schriften in die Website eingebettet werden dürfen, wenn sichergestellt wird, dass die Schriften sich nicht herunterladen und von anderen Benutzern verwendet werden können. Manche Anbieter wie Fontshop, die Print und Web im Download anbieten, haben unterschiedliche Nutzungsrechte und erlauben beispielsweise nicht, Webfonts in PDFs einzubinden.
Was ist mit den Schriften, die mit einem Programm kostenlos mitgeliefert werden?
Auch hier werden die Einzelheiten in den mitgelieferten Lizenzbedingungen geregelt. Bei Adobe dürfen die Fonts, die mit den Adobe-Anwendungen ausgeliefert werden, jeweils auch nur auf dem Rechner und auch nur auf einem Drucker genutzt werden, auf dem die Adobe-Anwendung installiert ist. Die Schriften dürfen in elektronische Dokumente eingebettet und ausgegeben und sogar in ein anderes Format konvertiert werden; eine Weitergabe ist aber wie bei allen anderen kostenpflichtigen Schriften grundsätzlich nicht erlaubt.