Da Importmodems ohne BZT-Zulassung (BZT ist das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation) nicht über einen eingebauten Gebührenimpulsfilter verfügen, lassen sich diese Modems nicht an Amtsleitungen mit Gebührenzählern betreiben. Außerdem sind diese Modems wegen der fehlenden Filter recht anfällig für Störgeräusche auf der Amtsleitung, die etwa durch Induktion entstehen. Wer sich trotz dieser Probleme nicht von seinem Importmodem trennen will, kann jetzt auf ein TAE-Kabel von der Firma Computel (Telefon 0 61 51/9 43 09-0) mit einem entsprechenden Filter zurückgreifen.
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