Apple stellt sich nun vor Gericht gegen diese Anschuldigung und beantragt , die Klage abzuweisen. Da Psystar selbst neben seiner Mac-Clones auch Windows- und Linux-PCs verkaufe, müsse es dem Unternehmen offensichtlich sein, dass Apple mit diesen Rechnern im Wettbewerb stehe. Es gebe keinen “Mac-OS-Markt”. Wenn Apple sein System lizenzieren müsste, sei das Unternehmen so gezwungen, seinen Mitbewerbern zu helfen, was wiederum wettbewerbsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei – alleine schon aus dem Grund, dass einem Hersteller ein Geschäftspartner nicht aufgezwungen werden könne. Psystars Gegenklage sei deshalb abzuweisen, die Urheberrechtverletzung einzustellen.
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Apple vs. Psystar: “Es gibt keinen Mac-OS-Markt”
Nachdem Apple den Mac-Clone-Hersteller Psystar wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt hat, wehrte sich Psystar mit der Anschuldigung, Apple verstoße mit seiner Bindung des Mac OS an seine Hardware gegen Wettbewerbsrechte.