Die Online-Durchsuchung kann kommen: Der Vermittlungsausschuss hat mit dem Bundestag und Bundesrat in einer Sitzung einen Kompromiss beim BKA-Gesetz erarbeitet. Demnach könnte das Gesetz, das die so genannte Online-Durchsuchung von Privatcomputern erlaubt, bald verabschiedet werden. Im November hatte sich im Bundesrat keine Mehrheit für den Gesetzentwurf gefunden , nachdem sich zahlreiche Bundesländer enthalten hatten.
Jetzt scheint ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden zu sein. Das BKA-Gesetz soll die Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes neu definieren und erweitern. So soll die Behörde auch Computer von Verdächtigen von außen durchsuchen dürfen. Dies ist nach dem neuen Entwurf nur nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt. Zuvor hätte auch der BKA-Chef in dringlichen Fällen eine solche Entscheidung treffen dürfen. Zudem soll jetzt ein Richter aufpassen, dass der Kernbereich der Privatssphäre geschützt wird.
Geblieben ist, dass so genannte Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten abgehört werden können. Dies wurde von der Opposition und den jeweiligen Berufsverbänden scharf kritisiert, da so vertrauliche Gespräche zwischen Klienten, Patienten und Informanten mit den jeweiligen Berufsgruppen Bestandteil von Ermittlungen werden könnten. FDP und Grüne kritisieren auch den überarbeiteten Entwurf. Drei geänderte Punkte an diesem Gesetz seien nicht genug, so der Tenor. Am Freitag müssen Bundestag und Bundesrat dem neuen Entwurf noch zustimmen.