Die Einigung sei bereits am Samstag erzielt worden. “Die getroffene Entscheidung ist eine reine Vernunftentscheidung”, sagte Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch. Sie sei dem Unternehmen schwer gefallen, aber aus geschäftlicher Perspektive geboten. Eine Fortsetzung der rechtlichen Auseinandersetzung in Kalifornien hätte über einen längeren Zeitraum viel Zeit, Ressourcen und Personal gebunden.
Die außergerichtliche Einigung sei kein Schuldeingeständnis von Bertelsmann, betonte Koch. Die Verantwortlichen im Konzern glaubten weiterhin an die Rechtmäßigkeit ihrer Position. Bertelsmann hatte mit dem Verkauf seiner Anteile an AOL Europe rund 6,75 Milliarden Dollar erlöst. Buettner und von Blottnitz machten geltend, sie hätten auf der Grundlage ihrer Verträge Anspruch auf einen Teil der Erlöse. Buettner war von 1995 bis 1997 Geschäftsführer von AOL Deutschland. Von Blottnitz folgte ihm auf diesem Posten bis 1999. Seit seinem Umzug ins kalifornische Santa Barbara leitet Buettner das Unternehmen BV Capital, an dem die Bertelsmann AG 10 Prozent hält. Von Blottnitz ist der Chef einer Tochtergesellschaft.
Beide hatten vor einem Gericht in Santa Barbara auf die Zahlung von 3,5 Milliarden US-Dollar geklagt. Diese Summe wurde zwar vom Gericht verworfen. Die Jury warf dem Bertelsmann-Konzern dennoch Vertragsbruch vor. Das Gericht entschied auf die Zahlung von 209 Millionen Euro plus Zinsen. Bertelsmann hatte zum 31. Dezember 2003 eine Rückstellung in Höhe von 234 Millionen Euro gebildet. 74 Millionen davon könnten nun im laufenden Geschäftsjahr aufgelöst werden.