Die mit iOS 8 und anschließend auch mit OS X 10.10 von Apple eingeführte Familienfreigabe macht Einkäufe in den iOS-Stores und deren gemeinsame Nutzung ausgesprochen einfach. Paradoxerweise gehört eine ihrer Stärken auch gleichzeitig zu den wichtigsten Argumenten gegen die Nutzung: die Bezahlung aller Einkäufe über ein gemeinsames Konto. Auch wenn man sich gut kennt und gekaufte Musik, Apps und andere Medien gemeinsam nutzen will, ist das Teilen eines Bankkontos nicht unbedingt erwünscht. In solchen Fällen bietet sich die Privatfreigabe als Alternative an. Im Folgenden vergleichen wir die Vor- und Nachteile der beiden Freigabeformen.
Bitte beachten Sie, dass die Privatfreigabe seit dem Update auf iOS 8.4 am 30.06 nicht mehr funktioniert, Apple hat jedoch offiziell bestätigt , dass die Funktion wieder mit iO9 (voraussichtlich im September) wieder implementiert wird.
Gemeinsam einkaufen
Sowohl Privat- als auch Familienfreigabe erlauben die gemeinsame Nutzung von Einkäufen. Die Familienfreigabe ist eine Art Einkaufsgemeinschaft. Jedes Mitglied kann zwar selbst entscheiden, ob es seine Einkäufe für andere freigibt, aber der Grundgedanke ist, dass ein Pool entsteht, in dem jeder auf alle Einkäufe zugreifen und diese dann wie seine eigenen nutzen kann. Lässt man sich als Mitglied einer Familienfreigabe in einem der Stores die Einkäufe anzeigen, wird dort ein zusätzliches Menü mit allen Mitgliedern angezeigt, über das man zwischen den eigenen Käufen und denen eines anderen wählen kann. Das iPhone muss nicht extra für die fremden Konten aktiviert werden. Man kann die Einkäufe sehen und laden. Darüber installierte Apps lassen sich später wie die eigenen aktualisieren. Die Mitgliedschaft in der Familienfreigabe ist nicht an ein bestimmtes Gerät, sondern an die verwendete iCloud-ID gebunden. Eine Familienfreigabe kann maximal sechs Mitglieder haben.
Familienfreigabe verlassen
Entscheiden Sie sich gegen die Familienfreigabe, haben sie aber bereits eingerichtet oder sind Mitglied in einer, so gibt es beim Auflösen ein paar Dinge zu beachten. Als radikalsten Schritt kann nur der Organisator der Familienfreigabe deren Ende beschließen. Dazu öffnet er auf dem iPhone die iCloud-Einstellungen, tippt auf „Familie“ und anschließend auf seinen Namen. Hier findet er unten die Taste „Familienfreigabe stoppen“. Damit entfällt für alle Mitglieder sofort die gegenseitige Nutzung von Einkäufen und die Zahlung mit der Familienkreditkarte. Um die Mitgliedschaft für ein einzelnes Mitglied zu beenden, gibt es zwei Wege. Einerseits kann der Verwalter in den Familieneinstellungen die entsprechende Person auswählen und dann auf „Entfernen“ tippen.
Will ein Mitglied selbst seinen Austritt erklären, wählt es unter „Einstellungen > iCloud > Familie“ sein Konto und tippt dann auf „Familienfreigabe verlassen“. Dabei nimmt jeder Nutzer seine Einkäufe nach dem Ende der Mitgliedschaft mit. Was er gekauft hat, ist seinem persönlichen Konto zugebucht worden. Es spielt keine Rolle, ob die Einkäufe über ein eigenes Guthaben oder das Familienkonto bezahlt wurden, der Zugriff für andere entfällt. Das ist vor allem ein Problem, wenn die Familienfreigabe länger bestand und man kaum noch weiß, wer was gekauft hat. Das zweite Problem sind Kinder unter 13 Jahre. Da sie kein eigenständiges Konto ohne die Familie haben dürfen, müssen sie auf eine andere Familienfreigabe übertragen werden, damit ihre Einkäufe nicht verfallen.
Passend zur Idee der Einkaufsgemeinschaft stellt der Organisator der Familienfreigabe eine Bankverbindung bereit, über die alle Mitglieder einkaufen können. Bei Minderjährigen kann man einstellen, dass alle Einkäufe erst durch einen Erwachsenen bestätigt werden müssen. Wer dazu berechtigt ist, entscheidet der Verwalter. So können Eltern die Kontrolle über das Einkaufsverhalten ihrer Kinder behalten. Wird ein Mitglied volljährig, schaltet sich der Schutz jedoch automatisch ab. Gibt es danach Differenzen über die Kontonutzung, kann der Verwalter es nur aus der Familienfreigabe rauswerfen. Das hat dann allerdings für alle Konsequenzen, da das ehemalige Mitglied seine Einkäufe mitnimmt.
Eingeschränkte Zahlungsmittel
Die Bezahlung ist auch der Knackpunkt, wenn man überlegt, die Familienfreigabe mit guten Freunden oder in einer WG einzusetzen. Der Verwalter muss eine Kreditkarte stellen (Bankeinzug per „Click and Buy“ geht für Familien übrigens nicht), die dann von allen Mitgliedern als Standardzahlungsmittel genutzt wird. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden Prepaid-Guthaben der einzelnen Mitglieder, die jeweils vorrangig für Einkäufe verwendet werden. Wollen Mitglieder der Familienfreigabe etwas selbst zahlen, ist dies der einzige, etwas umständliche Weg. Eine eigene Bankverbindung oder Kreditkarte lässt sich nicht nutzen, solange man Mitglied der Familienfreigabe ist. Umgekehrt kann der Organisator volljährige Mitglieder, was ja in einer WG der Normalfall sein dürfte, nicht in ihren Einkaufsmöglichkeiten beschränken.
Privatfreigabe als Alternative
Die Privatfreigabe bietet zwar auf den ersten Blick ähnliche Funktionen zur gemeinsamen Nutzung von Medien, verfolgt aber einen ganz anderen Ansatz. Der wichtigste Unterschied ist, dass bei der Privatfreigabe iTunes im Mittelpunkt steht. Man meldet sich zwar ebenfalls über eine Apple-ID an, aber es handelt sich nicht um eine iCloud-Funktion. Die Basis der gemeinsamen Nutzung bildet die iTunes-Mediathek auf dem PC oder Mac. Man braucht also auf jeden Fall einen Rechner, während sich die Familienfreigabe auch nur mit iOS-Geräten nutzen lässt. Der große Vorteil der Privatfreigabe ist, dass sich das Problem der Bezahlung beziehungsweise eines möglichen Kontomissbrauchs gar nicht erst stellt, da jeder eine eigene Mediathek hat und für seine Einkäufe selbst aufkommt.
Unkomplizierte Freigabe
Um eine Mediathek für Familie oder WG freizugeben, aktiviert man in iTunes die Privatfreigabe. Das kann im Prinzip auf einem beliebigen Rechner geschehen, ideal ist für Familien oder WGs allerdings ein „iTunes-Server“, der im lokalen Netz ständig verfügbar ist und auf dem man alle Medien bereithält. Das kann zum Beispiel ein alter Rechner mit großer Festplatte sein. Hohe Anforderungen an die Leistung gibt es hierbei nicht. Die Privatfreigabe kann in Verbindung mit iOS-Geräten ab iTunes 10.2 genutzt werden, wir empfehlen aber den Einsatz der aktuellen iTunes-Version. Das bedeutet, der Rechner muss mindestens Windows XP SP3 oder OS X 10.7.5 unterstützen, was in der Regel wohl kein Problem sein dürfte. Wegen des Dauerbetriebs sollte er außerdem möglichst wenig Strom verbrauchen, weshalb sich ein altes Notebook ideal eignet oder zum Beispiel ein Mac Mini. Auf dem iPhone wird übrigens mindestens iOS 5 benötigt.
Streaming aus iTunes
Ist die Privatfreigabe auf einem Rechner aktiv, kann man dieser mit iOS-Geräten oder weiteren Rechnern mit iTunes beitreten. Apple erlaubt maximal fünf Rechner in der Privatfreigabe, dazu können Sie Inhalte auf iPhones und anderen iOS-Geräten sowie auf Apple TVs nutzen. Dabei lassen sich Musik und Filme im lokalen Netzwerk vom Rechner auf Ihr iPhone oder ein anderes Gerät streamen. Der Zugriff erfolgt direkt über die iOS-Apps Musik oder Videos. Mit diesen wählt man eine per Privatfreigabe zur Verfügung gestellte Mediathek anstelle der lokalen Daten aus und kann dann deren Inhalte wiedergeben. Dabei ist keine Autorisierung des iPhone für den iTunes-Account des Käufers nötig. Die Anmeldung an der Privatfreigabe reicht. Im Gegensatz zur Familienfreigabe ist jedoch kein dauerhafter lokaler Download der Daten vorgesehen.
Download aus der Privatfreigabe
Um Apps zu übertragen und Musik oder Filme dauerhaft zu laden, muss man den Umweg über iTunes auf dem Rechner gehen. Zwischen zwei iTunes-Mediatheken in der Privatfreigabe kann man nämlich Medien kopieren. Das ist auch einer der Gründe, warum deren Anzahl auf fünf beschränkt ist. Anschließend lassen sich die Inhalte bei der Synchronisierung des iPhone mit iTunes überspielen. Für geschützte Daten wie Apps und Filme muss das iPhone für die beim Kauf genutzte iTunes-ID autorisiert werden. Das ist mit insgesamt zehn Geräten möglich (davon fünf Rechner). Ein iPhone kann seinerseits für die Nutzung von Einkäufen von fünf Accounts autorisiert werden. Wirklich praktisch ist das allerdings auf Dauer nicht, da man zum Beispiel für die Updates von Apps eines Zweit-Accounts erneut dessen Passwort eingeben muss. Wer solche Konstruktionen anstrebt, sollte auf jeden Fall eigene Apple-IDs für iCloud und die Store-Einkäufe nutzen. Gibt man das Store-Passwort weiter, steht man jedoch wie bei der Familienfreigabe mit Erwachsenen wieder vor dem Problem, dass die Einkäufe Dritter nicht mehr kontrolliert werden können. Bücher aus dem iBooks Store werden von der Privatfreigabe nicht unterstützt.
Welche Freigabe für wen
Die Familienfreigabe heißt nicht zufällig so. Sie eignet sich vor allem für sich wirklich sehr nahestehende Gruppen, die kein Problem mit dem gemeinsamen Einkauf über eine Kreditkarte haben. Besonders mit Kindern, denen ein kontrollierter Zugang zu den iOS-Stores gewährt werden soll, ist sie die beste Wahl. Dabei wird eine unkomplizierte gemeinsame Nutzung aller Einkäufe ermöglicht. Die Privatfreigabe geht nicht so weit. Sie eignet sich eher für einen einfachen Zugriff auf Musik und Filme im lokalen Netzwerk. Dabei muss aber mindestens ein Rechner im Spiel sein, der seine Mediathek anderen zur Verfügung stellt. Zwischen Rechnern lassen sich die Daten kopieren, doch die Nutzung am iPhone unterliegt gewissen Einschränkungen. Um älteren Kindern oder Jugendlichen begrenzt Einkäufe zu ermöglichen, nutzt man in diesem Fall Guthabenkarten.
Privatfreigabe aktivieren
Auf dem Rechner, der seine Mediathek zur Verfügung stellen soll, starten Sie iTunes. Dann benutzen Sie den Befehl „Privatfreigabe > Privatfreigabe aktivieren“ im Ablage- (Mac) oder Dateimenü (Win). Geben Sie im Fenster die Apple-ID und deren Passwort ein, über die Sie die Medien freigeben wollen. Das muss eine ID sein, mit der Sie sich bereits im iTunes Store angemeldet haben, aber nicht zwangsweise die, mit der die Titel gekauft wurden. Klicken Sie auf die Taste zum Aktivieren, danach können Sie über die gleiche ID vom iPhone zugreifen.


Zugriff von Mac und PC
Meldet man sich mit einem anderen Rechner an der Privatfreigabe an, erscheint in der Medienleiste ganz links ein Haussymbol, über dessen Menü man in die Mediathek wechseln kann. Die Rechner in der Privatfreigabe können gegenseitig alle Medien nutzen und in die lokale Sammlung kopieren. Über den Knopf „Einstellungen“ unter der Medienliste können Sie bei Bedarf wählen, welche neuen Inhalte automatisch in die lokale Mediathek geladen werden sollen.



Weitere Alternativen
iTunes bietet auch eine klassische Freigabe an, die in den Einstellungen unter „Freigabe“ aktiviert wird. Deren Funktion lässt sich auf bestimmte Medien oder Listen beschränken, dafür ist aber kein Zugriff vom iPhone möglich. Außerdem werden keine Apps unterstützt, und die Medien können nicht kopiert werden. Eine Alternative für Musik ist iTunes Match (24,99 Euro/Jahr), das die Sammlung ins Internet transferiert und auch vom iPhone erreichbar ist, sogar unterwegs.

Musik, Filme und Fotos nutzen

Nach Einschalten von “Privatfreigabe” finden Sie im Hauptmenü Ihres Apple TV 2 unter “Computer” Ihre Mediathek, ein Klick öffnet den freigegebenen Inhalt der Mediathek Ihres Macs. Wenn Sie, wie unten beschrieben, in iTunes auch die Nutzung der Fotos aus iPhoto freigegeben haben, können Sie auch die bequem am Display des Fernsehers genießen.
Musik an alle

Auch iPad , iPhone und iPod Touch können auf Musik und Filme über “Privatfreigabe” zugreifen. Die Einstellung am iOS-Gerät finden Sie unter “Einstellungen > iPod”. In den Apps iPod und Videos (iPad) haben Sie dann Zugriff auf die Mediathek Ihres Mac – praktisch und platzsparend am iOS-Gerät, da Musik und Filme gestreamt werden.