Ich habe eine gebrauchte Software erworben, mit Handbüchern und Orginaldisketten. Bin ich nun rechtmäßiger Besitzer der Software und kann ich mich registrieren lassen? Gilt dies auch für den Fall, daß der Vorbesitzer die Software weiterbenutzt, beziehungsweise diese schon unrechtmäßig verbreitet hat?
Zunächst einmal eine Klärung des Begriffs “Besitz einer Software”: Wenn ein Anwender Software erwirbt, heißt dies genauer, daß er eine Lizenz zur Nutzung der Software erwirbt. Wie andere Güter oder Rechte auch, können Nutzungslizenzen an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Hersteller schließt dies in seinen Vertragsbedingungen ausdrücklich aus, wie dies bei individuell erstellten Lösungen, beispielsweise bei betriebswirtschaftlichen Lösungen, der Fall sein kann. Wir empfehlen, beim Erwerb einer gebrauchten Software darauf zu achten, daß ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. Bewegen Sie den Verkäufer, falls er sich registriert hat, für Sie eine Umregistrierung vorzunehmen. So haben Sie den Vorteil, günstigere Upgrades auf zukünftige Versionen zu erhalten. Außerdem ist so Ihre Position als rechtmäßiger Lizenznehmer eindeutig geklärt.