Nach dem Beschluss des hanseatischen Gerichts darf die Telekom ihre iPhone-Tarife nicht mehr “freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” nennen. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Firma Sipgate. Verstößt T-Mobile gegen diesen Beschluss, müssen die Verantwortlichen mit einer Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld und zwei Jahren Ordnungshaft rechnen. Laut Computerwoche habe T-Mobile die Einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt bekommen, deshalb wolle sich das Unternehmen noch nicht dazu äußern.
T-Mobile drosselt die Übertragungssgeschwindigkeit nach einem bestimmten Kontingent (je nach Tarif) und verbietet die Nutzung von VoIP- und Messaging-Protokollen im Kleingedruckten. Dies nahm Sipgate zum Anlass, gegen T-Mobile vorzugehen. Für Sipgate, einen VoIP-Anbieter, dürfte diese Entscheidung eine gelungene Retourkutsche sein. T-Mobile hatte das Unternehmen abgemahnt, weil sie einen inoffiziellen VoIP-Client für das iPhone anbieten, mit dem man günstiger über das Internet telefonieren können soll als mit den Tarifen von T-Mobile. Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon zeigt sich in einer Pressemeldung zufrieden mit der Entscheidung: “Ein derartig beschränktes Angebot als ‘frei’ oder gar ‘unbegrenzt’ zu bezeichnen entspricht schlicht nicht der Wahrheit!”
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Gericht: Telekom darf iPhone-Tarife nicht Flatrate nennen
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist es T-Mobile jetzt verboten, die iPhone-Tarife als unbegrenzte Flatrates zu bewerben.