Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte in einer Erklärung, dass das bisherige deutsche Recht bereits viele Straftatbestände abdecke, aber: “Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie führt immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Straftäter greifen moderne Informationssysteme mit Computerviren, Würmern und Denial-of-Service-Attacken an und verursachen weltweit erhebliche Schäden.” Der Regierungsentwurf stellt nun bereits den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit stellt die Gesetzesvorlage klar, dass “Hacking” strafbar ist. Wer entsprechende Programme herstellt, anderen überlässt, verbreitet oder sich verschafft, macht sich in der Neufassung von § 202c StGB ebenfalls strafbar. Auch das “Abhören” von nicht-öffentlichem Datenverkehr und die Beschaffung von Daten daraus, steht mit Inkrafttreten der Änderung unter Strafe (§ 202b StGB neu). Außerdem wird in dem neuen § 303b StGB nun auch die Sabotage privater Computeranlagen unter Strafe gestellt, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Gegen das zunehmende Ausspähen von persönlichen Banking-Daten (“Phishing”) sieht die Bundesregierung keinen erweitereten Gesetzgebungsbedarf. Hier kämen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), des Betrugs/Computerbetrugs (§ 263/§ 263a StGB), der Fälschung beweiserheblicher Daten(§ 269 StGB) und der unbefugten Datenerhebung und -verarbeitung (§§ 44, 43 BDSG) in Betracht, so das Bundesjustizministerium in seiner Mitteilung weiter.
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Bessere Handhabe gegen Computerkriminalität
Das Bundeskabinett will zur besseren Bekämpfung von Computerkriminalität das Strafrecht ändern. Der Regierungsentwurf schließt Lücken im Bereich des Hackings, dem Überwinden von Sicherheitssystemen und der Sabotage. Damit setzt das Kabinett den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um.