„Ich dachte sofort: Wir werden eine Menge Copyright-Probleme haben“. Das war der erste Gedanke von Apple-Mitgründer Steve Wozniak, als Jobs ihm von seiner Namensidee erzählte. Owen W. Linzmayer berichtet in seinem Buch „Apple: Streng vertraulich!“ , dass Jobs und Wozniak noch – sage und schreibe – zehn Minuten über andere Markennamen nachgedacht haben. Die folgenschwere Entscheidung für den klangvollen Namen „Apple“ aber blieb bestehen.
Inhalt
Der Name Apple: Eine Idee von Steve Jobs persönlich
1991: Es wird richtig teuer für den Mac-Hersteller
Die neue Klage der Beatles-Firma: Heimvorteil in London
Multimedia-Show im Gerichtssaal
Einführung von iPod und iTunes: Apple steigt ein ins Musikgeschäft
Jobs umwirbt die Beatles
Der Name Apple: Eine Idee von Steve Jobs persönlich
Und damit war bereits 1976 der Grundstein für Konflikte mit eben der Firma gelegt, die seit 1967 Apple im Namen führte: Die Plattenfirma der Beatles. Ob Steve Jobs damals an die Plattenfirma dachte oder an die Apfelernte in einer Oregoner Kommune, wo er bisweilen aushalf, ist nicht genau überliefert.
Der Beatles-Firma Apple Corps jedenfalls entging die Namenskopie nicht. Im November 1981 kam es zu einer ersten außergerichtlichen Einigung. Der Mac Hersteller zahlte einen – nicht bekannten – Betrag an die Londoner Firma, um den Namen „Apple Computer“ weltweit verwenden zu dürfen. Man einigte sich auf eine klare Abtrennung der Geschäftsfelder: Apple Corps. behielt die exklusiven Rechte im Musikbereich, das Cupertino-Unternehmen durfte mit dem Apfel Produkte im Computerbereich bewerben.
Der Frieden währte nicht lange. Apple Computer begann Rechner zu produzieren, die man auch für die Musikproduktion nutzen konnte. Besonders die damals neuen Rechner Mac Plus, SE und II waren der Plattenfirma ein Dorn im Auge, ebenso das MIDI (Musical Instrument Digital)-Interface von Apple.
1991: Es wird richtig teuer für den Mac-Hersteller
1989 verklagte Apple Corps. den Computer-Hersteller, 1991 kam es zum Prozess, der sich über mehr als 100 Verhandlungstage hinzog. Die Beatles-Anwälte fielen dabei auch mit kreativen Vorschlägen auf. Apple Computer könne sein Unternehmen doch in Banana oder Peach umbenennen, wolle es weiterhin Musikprodukte anbieten. Der Macwelt-Aprilscherz 2006 , das Musikgeschäft von Apple heiße fortan Strawberry Inc., hatte also durchaus historischen Bezug.
Im Oktober kam es dann zu einer zweiten außergerichtlichen Einigung. Der Mac-Hersteller zahlte mehr als 26 Millionen US-Dollar Abfindung. Zudem legte man fest, dass die Plattenfirma die exklusiven Markenrechte für die Bewerbung von kreativen Werken bekommt, „deren prinzipieller Inhalt Musik ist“. Apple Computer darf hingegen Güter und Serviceangebote bewerben, „die dazu dienen, diesen Inhalt zu reproduzieren, abzuspielen, oder sonst wie zu übertragen“. Die beiden Unternehmen legten in zwei Vertragswerken fest, wie sie ihre Geschäftsfelder in Zukunft abgrenzen wollten.
Die neue Klage der Beatles-Firma: Heimvorteil in London
Spätestens seit Einführung des Music Stores war der juristische Burgfrieden mit Apple Corps. gefährdet. Apple verkaufe Musik, und das sei doch das Kerngeschäft der Plattenfirma, so argumentierten die Beatles-Anwälte. Sie forderten 2,8 Millionen US-Dollar Lizenzgebühren. Außerdem verlangten sie, dass Apple seinen Markennamen nicht in Zusammenhang mit dem Music Store verwenden dürfe.
Beobachter gingen davon aus, dass die Besitzer von Apple Corps. – Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono und die Erben von George Harrison – auch beim zweiten Prozess erfolgreich sein würden. Zwei Dinge sprachen für die Beatles-Vertreter: Der Music Store geht zum einen durchaus „kreativ“ mit Musik um. Zum Beispiel, wenn er Stücke zu speziellen iTunes-Playlisten zusammenstellt oder Sonder-Titel anbietet, die es nur exklusiv bei Apples Download-Dienst gibt. Zweitens hatte der Richter Edward Mann einen Antrag von Apple abgelehnt, die Verhandlung an den Firmensitz Cupertino zu verlegen. Vor einem britischen Gericht aber, so Beobachter, könnte ein einheimisches Unternehmen mit einem Heimatbonus rechnen.
Multimedia-Show im Gerichtssaal
Die Verhandlung mutierte teilweise zur Multimedia-Show. So führten die Beatles-Anwälte Mann die Software iTunes und den Music Store vor. Um zu belegen, dass Apple kreativ mit Musik umgehe – was die Abmachung von 1991 verbiete – und sein Logo direkt mit den musikalischen Inhalten verbinde. Der britische Richter musste – oder durfte – sich auch vier TV-Spots für den iPod und iTunes anschauen.
Die Beatles-Anwälte wollten insbesondere belegen, dass der Music-Store kein reiner Datenübertragungs-Dienst ist. Ein solcher Service ist Apple nach dem Vertrag von 1991 nämlich ausdrücklich erlaubt. Vielmehr seien digitale Musikdateien die „neuen CDs“. Apple, so die Anklage, führe das Geschäft eines klassischen Musikproduzenten. Und wildere damit entgegen der alten Vereinbarung im Kerngeschäft der Londoner Plattenfirma.
Als Richter Mann am 8. Mai schließlich das Urteil verkündete, überraschte er jedoch die Experten. Mann wies die Klage der Beatles bedingungslos zurück. In seiner Urteilsbegründung machte er deutlich, dass Apple nach seiner Meinung nicht wirklich „kreativ“ mit Musik umgehe. Das Anbieten von digitalen Musikstücken, auch das Verpacken zu besonderen iTunes-Kollektionen, sei mit dem Geschäft eines Handelsunternehmens zu vergleichen. Der Download von Stücken aus dem Music Store sei gleichfalls nichts anderes als eine Datenübertragung.
Apple mache bei allen Musiktiteln deutlich, wer der eigentliche Rechteinhaber ist. Nach Meinung von Mann ist Apple damit kein Musikproduzent und versucht auch nicht den Eindruck zu erwecken, der Urheber der „kreativen Angebote“ zu sein. Richter Mann bewertete den Einsatz des Apple-Logos im Music Store daher als angemessen („reasonable and fair“) nach Maßgabe des 91er Vertragswerkes.
Einführung von iPod und iTunes: Apple steigt ein ins Musikgeschäft
Auch dieser Frieden hielt nicht. Im Oktober 2001 stellte der wirtschaftlich angeschlagene Computer-Konzern eine Produktlösung vor, welche die Musikwelt bis heute prägen sollte: Den tragbaren MP3-Player iPod. Zusammen mit der schon vorher veröffentlichten, kostenlosen Software iTunes konnte man Songs bequem am Rechner verwalten und unterwegs, wo immer man wollte, anhören. Bis heute hat Apple Computer von den verschiedenen Modellen des iPods über 40 Millionen Exemplare verkauft.
Und Apple ging weiter in Richtung Musikgeschäft. 2003 eröffnete Apple seinen iTunes Music Store (iTMS), der legale Downloads von Musiktiteln offerierte. Der Music Store wurde in iTunes integriert, so dass sich für Apple der Produktkreis schloss. Man konnte sich seitdem Musikstücke im Music Store kaufen, auf den Rechner herunterladen und auf dem iPod abspielen.
Die Musikindustrie stand iPod und iTunes zuerst skeptisch gegenüber und fürchtete Umsatzeinbußen durch illegale Downloads. Seit Napster hatten sich die großen Konzerne vornehmlich darauf verlegt, illegale Angebote zu verklagen und an ihrem Kopierschutz zu feilen. Um die Musikindustrie zu besänftigen, ermahnte Apple die iPod-Käufer mit einem dezenten „Don’t steal music“-Slogan. Apple konnte schließlich Verträge mit den großen Musiklabels Universal, Warner Music, SonyBMG sowie EMI abschließen und dabei einen Einheitspreis von 99 Cent pro Titel durchsetzen. Das legale Download-Angebot von Apple, verzahnt mit dessen Soft- und Hardware, war konkurrenzlos. Schnell wurde der iTunes Music Store Marktführer. Am 23. Februar 2006 überschritt der Music Store die Grenze von einer Milliarde verkaufter Songs.
Nach Apples eigenen Angaben hatte der Music Store damals einen Marktanteil von derzeit 87 Prozent im Bereich der legalen Musik-Downloads. Eine Marktstudie von NPD Techworld hatte den Marktanteil des iPod mit 78 Prozent angegeben (Stand März 2006), 30 Prozent aller Neuwagen in den USA haben zudem bereits einen integrierten iPod-Anschluss.
Jobs umwirbt die Beatles
Die Anwälte von Apple Corps. haben sich enttäuscht gezeigt und kündigten bereits an, das Urteil anzufechten. Steve Jobs hingegen schlägt versöhnlichere Töne an: „Wir haben die Beatles schon immer geliebt und wir hoffen, dass wir nun zusammenarbeiten können, um sie in den iTunes Music Store einzubinden“, sagte er in einer Pressemitteilung.
Die Platten-Firma arbeitet indes an einem Re-Mastering der Beatles-Stücke, um sie für digitale Downloads anbieten zu können. Derzeit kann man Beatles-Titel nicht online erwerben. Neil Aspinall, der Chef von Apple Corps., hatte während des Londoner Prozesses mitgeteilt, dass die technische Überarbeitung des gesamten Beatles-Kataloges begonnen habe. „Wir wollen die Songs heller und besser machen und auch passende Booklets produzieren“, sagte Aspinall gegenüber dem Gericht.
Analysten der NPD Group halten einen digitalen Vertrieb der Musik von den Fab Four für sehr lukrativ. Es gäbe viele Musikliebhaber, so die Einschätzung, die noch nie einen Musiktitel online gekauft hätten. Die populären Werke der Beatles könnten aber so manchen dazu bewegen, seine Abneigung der neuen Technik gegenüber abzulegen. Kein Wunder, dass sich Apple derzeit bemüht zeigt, die Wogen zu glätten. Der Vertrieb der alten Beatles-Klassiker verspricht ein sehr lukratives Geschäft zu werden.
Der Streit mit Beatles bzw. mit Apple Corp. dauerte noch bis 2010: Erst im November 2010 hatten sich die beiden Seiten endgültig geeinigt, Apple durfte sogar alle Alben der Fab Four über iTunes verkaufen.
Anmerkung: Dieser Artikel war ursprünglich am 25. Juni 2006 veröffentlicht.