Schäuble sagte am Sonntag im ARD-«Bericht aus Berlin»: «Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit.» Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: «Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen.» Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: «Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern.» Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt zur Sperrung von Kinderporno-Seiten auf eine freiwillige Vertragslösung zwischen Internet-Anbietern und Bundeskriminalamt. Sie warf allerdings einem Teil der Internet-Unternehmen in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ»/Montag) vor, eine «Blockadehaltung» einzunehmen und «eine Nebelkerze nach der anderen» zu werfen. Parallel will sie an diesem Mittwoch im Bundeskabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen.
Nach einem Bericht des «Kölner Stadt-Anzeigers» (Montag) sperren sich mehrere deutsche Internet-Service-Provider gegen den Plan, kinderpornografische Seiten zu blockieren. Die Gespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland seien positiv verlaufen, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen internen Vermerk des Innenministeriums. Die Gespräche mit der Deutschen Telekom gestalteten sich hingegen «erheblich schwieriger». Unter anderem verlange das Unternehmen die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde «erheblich erschwert» durch verfassungsrechtlichen Bedenken von Zypries.
Zypries sieht ohne eine klare gesetzliche Regelung «erhebliche verfassungsrechtliche Risiken» bei dem Vorschlag ihrer Kollegin. Für Internet-Sperren müsste «auch die Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden», führte sie jüngst in einem Brief an von der Leyen zur Begründung an. Die Familienministerin konterte in der «FAZ»: «Das ist unzutreffend. Bei unserem Verfahren werden Anfragen, die sich auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt beziehen, lediglich umgeleitet. Eine Auswertung und Filterung der Internetkommunikation findet nicht statt.» Der unter Kinderporno-Verdacht geratene SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss soll Anfang der Woche erneut von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vernommen werden. Der 55-Jährige hatte Fehler eingeräumt, allerdings seine Unschuld beteuert. In seiner Berliner Wohnung hatten die Ermittler Kinderporno-Bildmaterial gefunden. Nach Aussage von Tauss hat er die Bilder bei einer Recherche über einen Kinderporno- Ring erhalten und aufbewahrt. Er trat von seinen Parteiämtern zurück. Inzwischen wächst der Druck auf ihn, auch sein Bundestagsmandat niederzulegen. (dpa)