Ich habe eine rechtliche Frage:
Bin ich rechtmäßiger Besitzer, wenn ich gebrauchte Software kaufe? Darf der Vorbesitzer die Software weiter benützen?
Die Situation ist je nach Lizenzvertrag des Herstellers der Software recht unterschiedlich. Normalerweise ist es völlig korrekt, Software gebraucht zu verkaufen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Verkäufer muß die Software rechtmäßig erworben haben. Er muß die Software vollständig aus seinem System gelöscht haben und darf auch keine Backups der Programmdisketten behalten.
2. Wenn der Verkäufer keine Original-Software, sondern nur kopierte Disketten besitzt, ist er nicht rechtmäßiger Besitzer und darf Ihnen nichts verkaufen. Sie könnten sich in dem Fall auch nicht darauf berufen, die Software in diesem Zustand erworben zu haben. Rechtlich wäre der Kauf einer Raubkopie vergleichbar mit dem Kauf von Hehlerware, etwa einer geklauten Stereoanlage oder einem gestohlenen Auto. Sie zahlen zwar dafür an den Verkäufer, erwerben aber kein Eigentum am gekauften Gut, weil dieses dem Verkäufer nicht gehört.
3. Es gibt auch Programme, die im Lizenzvertrag einen Verkauf nur nach vorheriger Zustimmung des Lizenzgebers, also des Programmherstellers, erlauben. Bei dieser Art von Lizenz wird auch meist nicht das Programm an sich erworben, sondern lediglich die Lizenz zur Benutzung eines Programms. Das klingt so kompliziert wie es ist! Zum Glück gehören die meisten Programme aber zur ersten Kategorie.
4. Wenn Sie ein gebrauchtes Programm kaufen, so achten Sie darauf, daß Sie sämtliche Original-Disketten und Original-Handbücher vom Verkäufer ausgehändigt bekommen. Ist das Programm bereits registriert, melden Sie den Verkauf dem Hersteller oder dem deutschen Vertrieb, der die Registrierung umändern soll. So stellen Sie sicher, daß Sie ein Original-Produkt gekauft haben und von künftigen Updates über den Hersteller erfahren (hoffentlich jedenfalls!).