Zu den Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen und in Thüringen lagen bereits vor der Schließung der Wahllokale detaillierte Prognosen vor. Sie wurden am späten Sonntagnachmittag in der Kurznachrichten-Plattform Twitter verbreitet. Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben. Die Zahlen der Twitter-Mitteilungen unterschieden sich nicht wesentlich von den Zahlen, die um 18.00 Uhr in ARD und ZDF verbreitet wurden. Die Sender stützen sich dabei auf Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen.
WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn, verantwortlich für die Wahlberichterstattung der ARD, betonte jedoch in einer Mitteilung: “Die Behauptung, Daten unserer Wahlforscher seien heute vorab ins Netz gegangen, ist falsch. Ich habe mir die Zahlen angesehen und finde keine Ähnlichkeiten mit den internen Daten, die wir am Nachmittag hatten.” Außerdem schließe er deren Weitergabe aus. Das Vorab-Verbreiten von Prognosen ist verboten. Es verstößt gegen Wahlgesetze, Wahlen werden anfechtbar. Der Hamburger Medienrechtler Ralf Burmester sagte im Interview mit dem Audiodienst der dpa, die Wahlgesetze seien eindeutig: “Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das kann vom jeweiligen Wahlleiter festgelegt werden.” (dpa)