
Laut dem Gericht sei die Entsperrung SIM-gesperrter Handys eine “Fälschung beweiserheblicher Daten”. Das Gericht sieht in der gewerblichen Entsperrung von Handys nicht nur eine vertragsrechtliche Angelegenheit zwischen Nutzer und Handyprovider, sondern eine strafbare Handlung. Der Angeklagte soll über fünf Jahre lang Hunderte Handys entsperrt haben – gegen Geld.
Bislang gibt es kaum Urteile über SIMlock-Entfernung, deshalb wird diesem Urteil ein besonderes Gewicht und eine Signalwirkung beigemessen. Bei der Göttinger Staatsanwaltschaft laufen aktuell weitere Verfahren gegen SIMlock-Entsperrer. Diese sollen bald vor Gericht kommen.